In Österreich sind viele Körperschaften, die als ideelle Vereine nach dem Vereinsgesetz organisiert sind, auch unternehmerisch tätig. Bei wachsendem Umfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit erweist sich die Rechtsform des Vereins, dessen Strukturen eher auf die Verfolgung ideeller Ziele zugeschnitten sind, zunehmend als ungeeignet. Es kann daher sinnvoll sein, unternehmerische Aktivitäten in eine Tochter-GmbH auszulagern oder den Verein in eine Genossenschaft umzuwandeln.