Unternehmer:innen, die eine Lieferung oder sonstige Leistung an andere Unternehmer:innen erbringen, sind zur Rechnungsausstellung verpflichtet. In Deutschland dürfen ab 1. Jänner 2025 Rechnungen im B2B-Bereich nur mehr elektronisch ausgestellt werden. Dies könnte auch österreichische Unternehmen betreffen, die in Deutschland eine Niederlassung haben.