Arbeitgeber:innen können Dienstnehmer:innen auch für das Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu € 1.000,- gewähren, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Für die Steuerfreiheit ist das Gruppenmerkmal nicht mehr ausschlaggebend, d.h. die Mitarbeiterprämie kann 2025 auch nur einzelnen Dienstnehmer:innen gewährt werden. Für die Gewährung bzw. Nichtgewährung und für betragliche Differenzierungen müssen jedoch „sachliche, betriebsbezogene Gründe“ vorliegen. Wir haben für Sie die komplette Beispielliste zur sachlichen und betriebsbezogenen Differenzierung des BMF aufbereitet.