BMF: Anlässlich von Katastrophenschäden weist das BMF auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden Erleichterungen verschaffen können.
Wirtschaftskammer und SVS haben in einer Presseaussendung mitgeteilt, dass Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter unverschuldet in Not geraten sind, finanziell unterstützt werden.
ÖGK: Die ÖGK bietet für alle in Not geratenen Betriebe Maßnahmen als Soforthilfe zu folgenden Themen an: Stundungen, Ratenvereinbarungen, Meldeverspätungen, Beitragsprüfungen.