Für viele Unternehmer:innen, abhängig von der Branche und dem erzielten Jahresumsatz (bis max. 700.000 Euro /Jahr), sieht das Steuerrecht das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung vor. Daher macht es Sinn, durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung sorgsam zu prüfen, ob sich die Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes in Hinblick auf eine geringere Steuerlast lohnt. Dies ist aktuell auch deshalb empfehlenswert, weil die Basispauschalierung lt. Regierungsprogramm ab 2025 in zwei Schritten erhöht werden soll.