VfGH: Ausschluss der NoVA-Rückvergütung für Private verfassungswidrig
Der VfGH hat jene Bestimmung in § 12a NoVAG, die eine Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe bei KfZ-Verkauf ins Ausland für Privatpersonen und für Unternehmer, die das
Fahrzeug nicht überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt haben, ausschließt, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31.12.2015 in Kraft (G 153/2014-7 vom 29.11.2014).
Stand: 22. Jänner 2015