Familienbetriebe: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen unterliegen einer besonders strengen, steuerlichen Überprüfung
Der Druck auf weiter steigende Steuereinnahmen schlägt sich nicht zuletzt in verschärften Abgabenprüfungen nieder, immer öfter verbunden mit hohen Abgabennachzahlungen und empfindlichen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen. Im unternehmerisch familiären Umfeld liegt dies gar nicht so selten an, gegenüber der Finanzverwaltung nicht ausreichend wirtschaftlich begründeten Vertrags- und Leistungsverhältnissen innerhalb der Unternehmerfamilie und deren Betriebe oder es mangelt ganz einfach an einer ausreichenden und im Prüfungsfall auch verfügbaren Dokumentation. Einmal mehr muss daher auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hingewiesen werden, wonach vertragliche Vereinbarungen (Dienst-, Werk-, Kauf-, Miet-, Pacht-, Lizenz-, Leasing-, Dienstleistungs- oder Darlehensvertrag etc.) zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären VwGH 4.9.2014, 2011/15/0076). Aus Praxissicht ist hinzuzufügen: „… und auch tatsächlich im Tagesgeschäft nachprüfbar so gelebt werden.“ Wir beraten Sie gerne, präventiv und im Abgabenverfahren.
Stand: 9. März 2015