Steuerreform-Vorhaben: Neuregelungen bei der Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer sind erhebliche Eingriffe geplant. Einerseits soll der bisher begünstigte Umsatzsteuertarif für verschiedene umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Brennholz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder und andere, Museen, Tiergärten, Filmvorführungen, Ab-Hof Wein) von 10 % bzw. 12 % auf 13 % erhöht werden. Der Umsatzsteuertarif von 10 % bleibt wie bisher bestehen für: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurants, Kranken- und Pflegeanstalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung. Andererseits kündigt die Finanzverwaltung auch mittelfristig eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des „Reverse-Charge-Systems“ (die Umsatzsteuer führt der unternehmerisch tätige Leistungsempfänger ab) an.
- Inkrafttreten für die USt-Tarif-Erhöhung soll der 1.1.2016 sein, für betroffene Beherbergungsleistungen erst der 1.4.2016.
- Wie die Umsatzbesteuerung bei klassischen Paketleistungen beispielsweise im Tourismus, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft bei künftig gespreizten Umsatzsteuertarifen (Getränke 20 %, Speisen 10 %, Beherbergung 13 %) geregelt wird, ist bei näherer Betrachtung der bisher dafür geltenden Spezialregelungen noch völlig offen. Dies ist umso mehr ein Problem der Praxis, weil damit auch die Kalkulationsgrundlagen, und vor allem die Frage, was beim nicht vorsteuerabzugsberechtigten Gast akzeptabel erscheint, noch nicht seriös zu beantworten ist. Es stellt sich steuersystematisch dabei die Frage, was umsatzsteuerliche Haupt- und was umsatzsteuerliche Nebenleistung ist, und welcher Umsatzsteuertarif damit bei Paketleistungen dominiert bzw. was umsatzsteuerlich in Hinblick auf die neuen Fragen als „Paket“ zu betrachten ist und ob diesbezüglich auch neue Regelungen Platz greifen werden.
- Zu bedenken ist auch, dass Ziel aller Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, gleichgültig ob bei Klein- und Mittelbetrieben oder im großen „Karussell-Betrug“ vor allem die Umsatzsteuer ist. Bitte beachten Sie daher ganz besonders in diesem Zusammenhang auch unsere Ausführungen zur Betrugsbekämpfung.
Stand: 18.03.2015