Steuerreform-Vorhaben: Bekämpfung von Steuerbetrug: Bankgeheimnis, Selbstanzeige, Registrierkasse
Der Zielrichtung der Bundesregierung folgend soll der Steuerbetrug durch eine weitgehende finanzielle Transparenz von UnternehmerInnen gegenüber den Abgabenbehörden bekämpft werden, was auch für alle Steuerehrlichen mit massiven Verwaltungsaufwendungen (Umfassendere Abgabenprüfungen, Rechtfertigung für private auch steuerehrliche finanzielle Transfers, Umstellungsmaßnahmen im Betrieb, etc.) verbunden sein wird. Wenn die derzeit angekündigten Regelungen Gesetz werden, haben alle UnternehmerInnen eine potentielle Offenlegung aller privaten und beruflichen Bankkonten und Sparbücher hinzunehmen! Hinzu kommen eine Belegerteilungspflicht und eine Registrierkassenpflicht.
- Wir empfehlen trotz berechtigten Ärgers, kühlen Kopf zu bewahren!
- Überlegen Sie im Sinne eines Steuer- und Abgaben-Checks, ob Ihnen in der Vergangenheit im komplexen Umfeld des Steuerrechts Fehler unterlaufen sein könnten. Selbst für ausgewiesene Spezialisten ist dies eine fachlich herausfordernde Aufgabe.
- Falls Sie nach sorgfältiger Prüfung, wir unterstützen Sie dabei gerne, zum Schluss kommen, dass Abgabenverkürzungen vorgefallen sind, raten wir Ihnen insbesondere Folgendes jedenfalls festzustellen: Art der Abgabenverkürzung, Zeitraum, Summe der verkürzten Abgaben je Abgabenart, in die Abgabenverkürzung involvierte Personen und/oder Gesellschaften. Nun steht die Entscheidung an, rasch (vor Entdeckung durch die Finanzverwaltung oder Einleitung von Verfolgungshandlungen) eine Selbstanzeige zu erstatten. Tun Sie dies bei nicht ausreichender eigener Fachkunde niemals selbst. An Selbstanzeigen werden strenge inhaltliche Anforderungen gestellt. Bedenken Sie, dass mit einer rechtzeitig und vollständig eingebrachten Selbstanzeige nicht nur eine Steuernachzahlung verbunden ist, sondern auch eine Befreiung von Strafen, die ansonsten empfindlich ausfallen könnten!
- Banken müssen künftig höhere Kapitalabflüsse wie Barbehebungen und Zahlungen ins Ausland rückwirkend ab 15. März 2015 Um einer etwaigen „Abschleicher-Problematik“ vorzubeugen, sollten nach Ansicht des BMF Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (z.B.: bereits rückwirkend ab 1. März 2015) vorgesehen werden. Um welche Summen es sich dabei handelt und welche Begleitumstände vorliegen müssen, ist noch offen. Mit dieser Maßnahme möchte die Finanzverwaltung Verschiebungen von „Schwarzgeld“ noch vor der allgemeinen und umfassenden abgabenbehördlichen Einschau in die private und betriebliche finanzielle Situation von UnternehmerInnen verhindern.
- Bei geplantem Ankauf einer Registrierkasse sollten die in Arbeit befindlichen konkreten Bestimmungen abgewartet werden – und auch die mit € 200 in Aussicht gestellte „Kleinstanschaffungsprämie“.
- Ob Sie überhaupt von der Registrierkassenpflicht betroffen sind, hängt von ihrem Netto-Jahresumsatz und ihrer konkreten Geschäftstätigkeit sowie den noch abzuwartenden finalen steuergesetzlichen Regelungen ab.
Stand: 18.03.2015