Familienhafte Mitarbeit ab 1.1.2015 - Merkblatt des Finanzministeriums und der Sozialversicherungsträger
Das Finanzministerium hat gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern am 25.2.2015 ein ab 1.1.2015 gültiges Merkblatt zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der familienhaften Mitarbeit von Angehörigen in Familienunternehmen herausgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Beurteilung der betrieblichen Mitwirkung von Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten und Kindern eingegangen und bei nachweislicher Unentgeltlichkeit eine familienhafte Mitarbeit, falls kein Dienstverhältnis vereinbart wurde, als Grundfall angenommen. Näheres dazu finden Sie im Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit – 1.1.2015.