Steuerreform - Handlungsbedarf für Familienunternehmen, Klein- und Mittelbetriebe (KMU), Freie Berufe
Die von der Bundesregierung am 17. März 2015 in der Regierungserklärung vorgestellten Grundlinien der mit 1. Jänner 2016 in Kraft tretenden Steuerreform führen, je nach individueller Situation im Familienunternehmen, Klein- und Mittelbetrieb (KMU) oder im freiberuflichen Unternehmen zu unterschiedlichen Auswirkungen.
Wichtig ist, dass die eigene Siuation nun, bereits vor Inkrafttreten der Steuerreform, mit Bedacht eingeschätzt wird, erreichbare Vorteile der beabsichtigten Steuerreform genützt oder auch allfälligen erwarteten Nachteilen rechtzeitig präventiv begegnet werden kann. Überstürztes Handeln ist nicht ratsam, eine zügige, sorgfältige Entscheidungsaufbereitung schon!
Wir haben für Sie auf Basis der derzeit verfügbaren Information einen kompakten Überblick in unserem LBG-Leitfaden "Steuerreform - Handlungsbedarf für Familienunternehmen & Klein- und Mittelbetriebe" als kostenfreien Download zusammengestellt. Darin finden Sie die wichtigsten, verfügbaren Fakten - vor allem aber Hinweise auf möglichen Handlungsbedarf, wie zum Beispiel:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter erzielen durch die abgesenkte Einkommensteuerbelastung im Eingangssteuertarif tendenziell im Steuerbelastungsvergleich Vorteile. Wie sieht ein Steuerbelastungsvergleich der Rechtsformen für das eigene Unternehmen aus, und zwar auch unter Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten? Macht daher eine Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, allenfalls im Wege einer Umgründung bis zum 30.9.2015, rückwirkend auf den Bilanzstichtag 31.12.2014 Sinn? Wurden dabei wohl auch wichtige außersteuerliche Aspekte - Unternehmens-, Gesellschafts-, Miet-, Sozialversicherungsrecht, betriebswirtschaftliche Aspekte, KEST-Ausschüttungsfiktion, Auswirkungen auf bestehende Verträge, Gewerberecht, Berufsrecht, etc. - berücksichtigt?
- Macht eine rasche Dividendenausschüttung aus der Familien-GmbH Sinn, um statt 27,5 % derzeit noch mit 25 % Dividenden-KEST besteuert zu werden? Wurde dabei der mittelfristige Liquiditätsbedarf im Unternehmen bedacht, oder die Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht nach GSVG bei Geschäftsführern?
- Kann das Geschäftsführungsentgelt in einer Familien-GmbH tatsächlich nach Belieben erhöht oder vermindert werden? Welche betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Kriterien sind dabei zu beachten? Welche Auswirkungen sind damit für die Höhe der Lohnnebenkosten verbunden?
- Familienhafte Mitarbeit im Unternehmen: Wie sehen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen dazu seit 1.1.2015 aus. Informationen dazu finden Sie auch im "Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit - 1.1.2015".
- Gegen Steuer- und Sozialbetrug sind verschärfte Maßnahmen vorgesehen: Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht, Einsichtnahme in betriebliche und private Bankkonten im Zuge von Abgabenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung (USO), Lohn- und Sozialabgabenprüfung). Inwieweit wirken sich diese Maßnahmen auf organisatorische Vorkehrungen im Unternehmen oder auch auf erhöhten Zeit- und Kostenaufwand im Zusammenhang mit einer höheren Prüfungsdichte und einem größeren Prüfungsumfang aus?
- Steuer- und Sozialversicherungsbeitrags-Check: Im komplexen Umfeld des Steuer- und Sozialversicherungsrechts können Fehler passieren. Wir empfehlen Ihnen daher einen Check. Falls nach sorgfältiger Prüfung Abgabenverkürzungen festgestellt werden ist empfehlenswert über eine rechtzeitige und fachkundig erstellte Selbstanzeige zügig nachzudenken. Damit ist zwar eine Abgabennachzahlung verbunden, sie wirkt aber strafbefreiend!
- Immobilienübertragungen: Hier gilt ganz besonders, nichts überstürzen, aber klug handeln. Der Steuerbelastungsvergleich zwischen aktueller und künftiger Situation führt beispielsweise auch zur Frage: Wie hoch ist eigentlich der Verkehrswert als künftige Steuerbemessungsgrundlage bei unentgeltlicher Übertragung? Ist die mögliche Differenz in der Steuerbelastung tatsächlich so groß, dass Immobilien vorzeitig übertragen werden soll? Wie sind Fruchtgenussrechte unter Beachtung der aktuellen Judikatur zu gestalten. Weitere Stichworte: Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Pfandrechte, mitübertragene Schulden, Vorsteuerberichtigung, Liebhaberei, Gebäudeabschreibung, 1/10 Absetzung für Instandsetzungsaufwand, Förderungen, etc.
Übrigens: Es ist nicht auszuschließen, dass Teile der in Vorbereitung befindlichen Steuerreform auch schon vorzeitig (beispielsweise 1.7.2015 oder 1.8.2015) in Kraft treten, um Vorziehreaktionen der Steuerpflichtigen einzuschränken.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, eine individuelle auf Ihre persönliche Situation ausgerichtete Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Berater stehen Ihnen an 30 Standorten österreichweit gerne zur Verfügung.