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Welche Änderungen ergeben sich durch die Steuerreform?

Auf den ersten zwei Seiten dieser News-Ausgabe präsentieren wir Ihnen im Überblick einige Neuigkeiten, die mit der Steuerreform kommen sollen. In Kraft treten wird die Steuerreform voraussichtlich mit 1.1.2016. Einige ausgewählte Bereiche könnten allerdings auch schon früher umgesetzt werden, aber dazu gibt es derzeit noch keine Details.

Wichtig: Der Gesetzwerdungsprozess dieser steuerlichen Änderungen ist noch nicht abgeschlossen. Es kann daher in jedem Artikel dieser Ausgabe noch zu der einen oder anderen Veränderung kommen.

Steuern/Abgaben auf Einkommen

Wieviel Einkommensteuer werden Sie künftig zahlen?

So wie es derzeit aussieht, wird der Einkommensteuertarif gesenkt bzw. werden zusätzliche Tarifstufen eingefügt. Dadurch sollen z. B. bei einem Einkommen von € 1.880,00 brutto pro Monat jährlich ca. € 860,00 mehr bleiben. 

Neuer Grenzsteuersatz

Alter Grenzsteuersatz

Tarifstufen

Steuersatz

Tarifstufen

Steuersatz

bis € 11.000,00

0 %

bis € 11.000,00

0 %

€ 11.001,00 - € 18.000,00

25 %

€ 11.001,00 - € 25.000,00

36,5 %

€ 18.001,00 - € 31.000,00

35 %

€ 25.001,00 - € 60.000,00

43,21 %

€ 31.001,00 - € 60.000,00

42 %

über € 60.000,00

50 %

€ 60.001,00 - € 90.000,00

48 %

 

 

€ 90.001,00 - € 1 Mio.

50 %

 

 

über € 1 Mio.

55 %

 

 

Der neue Steuersatz von 55 % soll auf fünf Jahre befristet eingeführt werden.

Wie hoch wird die Negativsteuer?

Die Sozialversicherungs-Gutschrift (die sogenannte Negativsteuer) für Arbeitnehmer, deren Einkommen geringer als € 11.000,00 ist, soll ebenfalls erhöht werden, und zwar auf € 400,00 (bisher: € 110,00) – höchstens jedoch 50 % der SV-Beträge (bisher 10 %). In dieser Höhe werden Sozialversicherungsbeiträge auch bei Selbstständigen, die bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert sind, und bei Landwirten, die bei der Sozialversicherung der Bauern versichert sind, wenn sie keine Einkommensteuer zahlen, rückerstattet.

Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen, erhalten künftig max. € 110,00.

Ändert sich auch ein Absetzbetrag/Freibetrag?

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag soll in den Verkehrsabsetzbetrag integriert werden. Beide zusammen betragen in Summe derzeit € 345,00 – dieser soll auf € 400,00 angehoben werden. Geändert werden soll auch der Pendlerzuschlag. Für geringer verdienende Pendler soll er erhöht werden.

Der Kinderfreibetrag wird von derzeit € 220,00 auf € 440,00 jährlich verdoppelt. Nehmen beide Elternteile den Freibetrag in Anspruch, beträgt er künftig € 264,00 jährlich (derzeit: € 132,00).

Achtung Unternehmer: Der Bildungsfreibetrag bzw. die Bildungsprämie wird gestrichen.

Welche Sonderausgaben werden gestrichen?

Die Steuerreform sieht vor, dass Ausgaben für die Wohnraumschaffung und -sanierung und die Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung nicht mehr abgesetzt werden können. Diese Sonderausgaben sind sogenannte Topf-Sonderausgaben.

Tipp: Für bestehende Verträge bleibt die derzeitige Regelung erhalten (bis maximal fünf Jahre). Neuverträge können künftig nicht mehr abgesetzt werden.

Was ändert sich beim Sachbezug?

Der Sachbezug für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen soll nun ab einem CO2-Ausstoß von 120 g/km von 1,5 % auf 2 % erhöht werden. Der maximale Sachbezug wird in diesem Fall dann € 960,00 sein. Derzeit beträgt der maximale Sachbezug unabhängig vom CO2-Ausstoß € 720,00.

Tipp: Als Alternative ein Elektromotor? Hat das Dienstfahrzeug (das auch privat genutzt wird) einen Elektromotor, soll zukünftig kein Sachbezug mehr angesetzt werden müssen.

Um wieviel steigt die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung?

Im Jahr 2016 soll eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage erfolgen.

Wie wird das Wirtschaftspaket für Unternehmen aussehen?

Geplant sind z. B.

  • eine Erhöhung der Forschungsprämie von bisher 10 % auf 12 % und
  • eine Erhöhung der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen von € 1.460,00 auf € 3.000,00.

Es sollen darin auch ein KMU-Finanzierungspaket und Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler und Forscher enthalten sein.

Welche Änderungen gibt es noch?

  • Verlustverrechnungsbremse bei Personengesellschaften
  • Einschränkung der Einlagenrückgewähr

Umsatzsteuer

Für welche Produkte wird die Umsatzsteuer erhöht?

Geplant ist die Erhöhung von bestimmten ermäßigten Umsatzsteuersätzen auf 13 % (derzeit 10 %), wie z. B.

  • bei lebenden Tieren, Saatgut, Pflanzen,
  • bei kulturellen Dienstleistungen bzw. Freizeitangeboten, wie z. B. Kino- und Theaterkarten, Museen, Tiergärten und auch bei Bädern,
  • bei Beherbergung (nach derzeitigem Stand aber erst am 1.4.2016),
  • bei der Jugendbetreuung,
  • beim Luftverkehr.

Beim Ab-Hof-Verkauf von Wein soll künftig auch der Steuersatz von 13 % anstatt der derzeitigen 12 % gelten.

Was ändert sich sonst in der Umsatzsteuer?

Der sogenannte Karussellbetrug soll stärker bekämpft werden. Dazu soll das Umsatzsteuersystem mittelfristig auf „Reverse Charge System“ ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass die Steuerschuld von dem Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger übergeht.

Weitere Änderungen, über die wir auf den kommenden Seiten berichten:

  • Gegenfinanzierung durch Betrugsbekämpfung: Hier ist auch die Einführung einer Registrierkassenpflicht geplant (Artikel 4).
  • Anhebung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % (Artikel 3).
  • Erhöhung der Immobilienertragsteuer von derzeit 25 % auf 30 %, Änderungen in der Grunderwerbsteuer und bei der Abschreibung von Gebäuden (Artikel 2).

Stand: 09. April 2015