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Für welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer erhöht?

Umsatzsteuererhöhung auf 13 % ab 1.1.2016

Der Normalsteuersatz in der Umsatzsteuer beträgt in Österreich 20 %, der ermäßigte Steuersatz bisher 10 % (in manchen Fällen 12 %). Im Zuge der Steuerreform wurde ein neuer Steuersatz von 13 % eingeführt. Dieser gilt z. B. für

  • Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren
  • Futtermittel und Saatgut
  • Anzucht von Pflanzen
  • bestimmte Kunstgegenstände
  • kulturelle Dienstleistungen bzw. Freizeitangebote, wie z. B. Kino- und Zirkuskarten, bei Museen und auch bei Bädern
  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
  • Beförderung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen


Umsatzsteuerhöhung auf 13 % ab 1.5.2016

Bei folgenden Umsätzen wird die USt erst ab 1.5.2016 erhöht:

  • Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke
  • Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die damit regelmäßig verbundenen Nebenleistungen. Für Speisen bleibt der Steuersatz von 10 %.

Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden und für die eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 vorgenommen wurde, gilt weiterhin der alte Steuersatz.

Auch für Leistungen von Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie von Museen, botanischen Gärten oder Tierparks gilt noch der Steuersatz von 10% – für Umsätze, die vor dem 1.5.2016 durchgeführt werden.


Eine Auswahl an weiteren Änderungen in der Umsatzsteuer:

  • Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen, die dem buchmäßigen Nachweis dienen, müssen nicht mehr im Inland aufbewahrt werden.
  • Zukünftig ist keine Vorsteuerpauschalierung für rechnungslegungspflichtige Unternehmer möglich.
  • Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Fahrzeugabstellplätzen sind generell steuerpflichtig.


WICHTIG:
Beurteilen Sie noch im Herbst 2015, welche konkreten Lieferungen und Leistungen in Ihrem Unternehmen von der USt-Erhöhung betroffen sind. Insbesondere bei Package-Leistungen stellen sich besondere Fragen. Welche Auswirkungen hat dies auf Umstellungen im Fakturierungssystem, im Kassensystem, auf Rechnungsblöcken etc? Sind Eintrittskarten und andere Vordrucke neu zu gestalten? Wir unterstützen Sie gerne dabei und klären mit Ihnen die in Ihrem Unternehmen auftretenden Fragen.