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Wann Sie über einen Rechtsformwechsel und eine steuerliche Umgründung jedenfalls nachdenken sollten...

Die Wahl der optimalen Rechtsform ist eine, nicht nur am Beginn der geschäftlichen Tätigkeit, wesentliche Entscheidung für jeden Unternehmer. In nahezu jedem Unternehmen ändern sich im Lauf der Zeit die Rahmenbedingungen. Daher ist es wichtig, eine einmal getroffene Rechtsformentscheidung aus steuerlichen, sozialversicherungs-, haftungs-, und gesellschaftsrechtlichen oder auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen jedenfalls von Zeit zu Zeit zu hinterfragen.

Aufgrund der komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen ist es in den folgenden Situationen sogar unumgänglich, sorgsam und professionell vorzugehen. Anderenfalls kann es zu einer Versteuerung sämtlicher bisher aufgebauter stiller Reserven einschließlich eines geschaffenen Firmenwerts kommen, was in der Regel eine enorme, wohl auch unerwartete und oftmals vermeidbare Steuerbelastung nach sich zieht.


10 Anlassfälle für eine steuerliche Rechtsformberatung aus unserer Praxis

  • In den nächsten Jahren werden größere Investitionen erforderlich. Aus diesem Grund beschließen die Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Gewinne ab dem laufenden Geschäftsjahr nicht mehr (voll) zu entnehmen, sondern für die geplanten Investitionen im Unternehmen zu belassen. Es besteht steuerlicher Optimierungsbedarf!
  • Der Inhaber eines Einzelunternehmens erfüllt bereits die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension. Um allerdings die Pension in Anspruch nehmen zu können, darf er künftig keine aktive Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Übertragung innerhalb der Familie oder ein Verkauf des Unternehmens ist derzeit (noch) nicht vorgesehen. Wie müsste das Unternehmen umstrukturiert werden, damit ein Bezug der vorzeitigen Alterspension dennoch möglich ist?
  • Bei einer GmbH sind in den nächsten Jahren Verluste zu erwarten. Andererseits erzielt der Gesellschafter hohe Gewinne aus anderen Einkunftsquellen. Wie können diese Gewinne und Verluste wechselseitig ausgeglichen werden?
  • Aufgrund hoher Bankverbindlichkeiten sollen die Gewinne eines Einzelunternehmens in den nächsten 5-10 Jahren nicht entnommen, sondern zur Kredittilgung verwendet werden. Welche Rechtsform ist für dieses Vorhaben geeignet?
  • Ein Familienbetrieb (Einzelunternehmen, GesbR, OG) soll von den Eltern an die Kinder übergeben werden. Im Gegensatz zu den Eltern möchten die Kinder allerdings keine persönliche Haftung übernehmen. Wie könnte eine optimale Übergabe gestaltet werden?
  • Im Zuge eines bevorstehenden Pensionsantritts möchte ein Unternehmer seinen 100% GmbH-Anteil verkaufen (Share Deal). Der Käufer würde jedoch einen Betriebserwerb (Asset Deal) bevorzugen, da es für ihn steuerliche Vorteile bietet, und wäre dafür auch bereit einen etwas höheren Kaufpreis zu zahlen. Wie soll der steueroptimale Betriebsverkauf aussehen?
  • Aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen soll die bestehende Haftung des Unternehmers beschränkt werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass im Falle einer Insolvenz Gläubiger auf die bereits ausfinanzierten Betriebsgrundstücke zugreifen können. Welche optimale Rechtsformgestaltung bietet sich an?
  • An einer Personengesellschaft soll ein weiterer Gesellschafter beteiligt werden, der im Gegenzug für die Einräumung einer Beteiligung eine betriebsnotwendige Liegenschaft in die Gesellschaft einlegt. Wie ist vorteilhaft vorzugehen?
  • Die bestehende, aus mehreren Gesellschaften oder auch Rechtsformkombinationen zusammengesetzte Unternehmensstruktur soll beispielsweise aufgrund eines reduzierten Umfangs der betrieblichen Aktivitäten oder aus anderen Gründen vereinfacht werden. Wie kann dies bei gleichzeitiger Sicherung von steuerlichen Verlustvorträgen bzw. Vermeidung der Besteuerung stiller Reserven gelingen?
  • Beide Gesellschafter einer GmbH (oder auch einer Personengesellschaft) sind übereingekommen, dass jeder einen Teil der bisherigen Gesellschaft künftig allein weiterführt. Gibt es Möglichkeiten zur Trennung bei gleichzeitiger Steuervermeidung?

  

Umgründung rückwirkend zum 31.12.2015 noch bis 30.9.2016 möglich

Wie die obigen konkreten Anlassfälle zeigen, ist eine Umgründung in vielfältigen Unternehmenssituationen sinnvoll bzw. notwendig. In der Regel kann eine Umgründung sogar bis zu 9 Monate rückwirkend durchgeführt werden, wodurch im Falle eines Vertragsabschlusses bis 30.9.2016 die Umgründung noch auf den Bilanzstichtag zum 31.12.2015 rückbezogen werden kann. Dadurch kann auch die Aufstellung einer (mit zusätzlichem Aufwand verbundenen) Zwischenbilanz vermieden werden. Bitte beachten Sie, dass eine steuerliche Umgründung sorgfältig geplant und daher möglichst frühzeitig (!) in Angriff genommen werden muss.

Unsere Umgründungsexperten bei LBG Österreich sind täglich mit diesen und vielen anderen Fragen rund um die optimale Rechtsformwahl und die Umsetzung einer damit verbundenen steuerlichen Umgründung befasst und greifen fachkundig auf die, in zahlreichen Beratungen aus vielfältigen Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen gewonnenen Erfahrungen zurück.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umgründung Ihres Unternehmens!
Bitte wenden Sie sich an einen unserer Berater bei LBG oder kontaktieren Sie uns unter welcome@lbg.at – wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und schaffen optimale Lösungen!