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Liste der Scheinunternehmen beachten – Drohende Abgabenhaftung für Dritte

Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Wir empfehlen Unternehmen dringend, Einschau in diese Liste zu nehmen!

Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.

Wir warnen wegen drohender Abgabenhaftung für Dritte dringend vor jeglicher Zusammenarbeit mit Unternehmen, die sich auf der nachstehenden Liste befinden und empfehlen vor Beauftragung von Ihrem bisher nicht bekannten Unternehmen, Einschau in den jeweils aktuellen Listenstand zu nehmen.

BMF-Liste der Scheinunternehmen – link

Falls Sie aktuell mit einem der genannten Unternehmen zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben, beraten wir Sie gerne zwecks dringend zu treffender Maßnahmen, die Sie vor Schaden schützen oder diesen eingrenzen.

Kontakt: Unsere Experten bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an einen unserer österreichweiten Berater bei LBG (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.