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aws Kreativwirtschaftsscheck 2017: bis zu 5.000 Euro Zuschuss für KMU bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kreativwirtschaft

Der aws Kreativwirtschaftsscheck geht in die nächste Runde. KMU erhalten einen Zuschuss, wenn sie Leistungen der Kreativwirtschaft für die Entwicklung, die Umsetzung oder die Vermarktung ihrer innovativen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren in Anspruch nehmen. Die Ausschreibung läuft von 1. Juli bis 7. September 2017. KMU erhalten einen Zuschuss von bis zu 100% der förderbaren Kosten, maximal 5.000 Euro. Es gilt NICHT das Prinzip „first come, first serve“! Für alle bis 7. September 2017 vollständig eingebrachten Anträge kommt - sollten wie erwartet mehr Anträge eingebracht werden als Budgetmittel zur Verfügung stehen - ein notariell durchgeführtes Ziehungsverfahren nach Zufallsprinzip zwecks Auftragsreihung zur Anwendung.

Der aws Kreativwirtschaftsscheck geht in die nächste Runde. Gefördert wird die Inanspruchnahme von kreativwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem Zuschuss von bis zu 100% der förderbaren Kosten, max. 5.000 Euro. Die kreativwirtschaftlichen Leistungen können dabei aus den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft oder Kunstmarkt in Anspruch genommen werden.

Für den Kreativwirtschaftsscheck 2017 steht ein Förderungsbudget von EUR 1,5 Millionen zur Verfügung.

Um das unumgängliche „Windhundrennen“ („first come, first serve“) bei einem knappen Förderungsbudget bei gleichzeitig hoher Nachfrage zu entschärfen, wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Wirtschaftsministerium, eine neue Art der Reihung der Anträge entwickelt, die nun das vierte Mal zur Anwendung gelangt: Innerhalb des definierten Einreichzeitraums (Samstag, 1.  Juli 2017, 8.00 Uhr - Donnerstag, 7.  September 2017, 17.00 Uhr) können über den aws Fördermanager Anträge eingereicht werden.

Es ist max. ein Antrag pro Einreicherin bzw. Einreicher erlaubt - sollte eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller mehrere Anträge in derselben Ausschreibungsrunde einreichen, so wird keiner der Anträge im Ziehungsverfahren berücksichtigt, d. h. bereits im Vorfeld ausgeschlossen. Werden innerhalb dieses Zeitraums mehr vollständige Anträge eingebracht als Budgetmittel zur Verfügung stehen (wovon auszugehen ist), kommt ein zweistufiges Auswahlverfahren zur Anwendung:

1. Mittels eines notariell durchgeführten Ziehungsverfahrens erfolgt per Zufallsprinzip eine Reihung der Anträge.
2. Die Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der notariellen Ziehung auf Richtlinienkonformität geprüft und entsprechende Förderungszu- oder -absagen erteilt.

D. h., die Reihenfolge der Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird durch die notariell durchgeführte Zufallsziehung bestimmt, was eine höhere Verteilungsgerechtigkeit bewirkt. Einreichungen sind ausschließlich über den aws Fördermanager möglich: https://foerdermanager.awsg.at/

Details und praktische Beispiele finden Sie im „Fragen/Antworten-Katalog aws Kreativwirtschaftsscheck“ zum Download.


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