„aws Risikokapitalprämie“ – Beteiligungen an innovativen Start-ups werden mit bis zu 20% des Investments gefördert
Beteiligungen an innovativen Start-ups werden seit 1.1.2017 mit bis zu 20% des förderbaren Beteiligungsbetrages (max. € 50.000 pro Investor und Kalenderjahr) gefördert. Das Antragsverfahren ist zweistufig, wobei sowohl das innovative Start-up-Unternehmen als auch der Investor gewisse Voraussetzungen erfüllen muss. Wichtig: die Antragstellung seitens des Investors muss in jedem Fall VOR Abschluss der Beteiligung erfolgen. Mit der Abwicklung der Risikokapitalprämie ist die Austria Wirtschaftsservice (aws) beauftragt. LBG fasst die Details zusammen:
Förderungswerber/innen können natürliche Personen (z. B. Business Angels, Privatinvestor/innen) mit Wohnsitz in der EU oder juristische Personen (z. B. Beteiligungsgesellschaften, Privatstiftungen) mit Sitz oder eingetragener Betriebsstätte in der Europäischen Union sein, deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter ihren Wohnsitz ebenfalls in der EU haben. Ausgeschlossen von der Förderung sind bestimmte Personengruppen, wie etwa Mehrheitsgesellschafter/innen und Geschäftsführer/innen des jeweiligen Start-ups sowie deren nahe Angehörige, bestimmte Fonds sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.
Voraussetzungen des Start-up:
- In der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft errichtet (GmbH, AG)
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Kleinst- oder Kleinunternehmen (d.h. weniger als 50 Mitarbeiter/innen und max. € 10 Millionen Umsatz oder max. € 10 Millionen Bilanzsumme)
- Weniger als 7 Jahre gewerblich am Markt tätig (es gilt das Datum der ersten fakturierten Rechnung)
- Innovativ und wachstumsstark (wird im Rahmen eines von der aws aufgelegten Fragenkatalogs abgefragt – „aws Start-up Qualifikation“)
Förderungsfähige Beteiligungen
Förderungsfähig sind nur jene Beteiligungen, die in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln in das Start-Up eingebracht werden, somit Beteiligungen am Gesellschaftskapital und beteiligungsähnliche Einlagen (wie stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen), die dem Unternehmen auf eine Dauer von zumindest drei Jahren unkündbar zu Verfügung gestellt werden, die ausschließlich gewinnabhängig verzinst sind und im Insolvenzfall nachrangig bedient werden. Es werden ausschließlich Minderheitsbeteiligungen bis zu einem Anteil von maximal 49,9% am Kapital bzw. an den Stimmrechten gefördert. Für die Beteiligung ist eine personenbezogene Mindesthaltedauer von einem Jahr einzuhalten. Die Beteiligungshöhe muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis 20% des förderbaren Beteiligungsbetrages. Pro Kalenderjahr und Investor können kumulierte Investitionsbeträge von bis zu € 250.000 als Förderungsbasis herangezogen werden. Der maximale Zuschuss beträgt somit € 50.000 pro Kalenderjahr und Investor.
Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Einreichung für die „aws Risikokapitalprämie“ muss vom Investor vor Abschluss der Beteiligung am innovativen Start-up erfolgen. Davon zeitlich unabhängig muss das innovative Start-up Antrag auf Ausstellung einer sog. „aws Start-up Qualifikation“ stellen, im Rahmen derer überprüft wird, ob das Unternehmen alle Kriterien erfüllt, um gegenüber Investoren als innovatives Start-up zu gelten. Bei positiver Prüfung ist die „aws Start-up Qualifikation“ sechs Monate gültig. Eine gültige „aws Start-up Qualifikation“ ist jedenfalls Voraussetzung für die Ausstellung eines Förderungsvertrages für eine „aws Risikokapitalprämie“.
Details zur „aws Risikokapitalprämie“ finden Sie in der Kurz-Info „aws Risikokapitalprämie“ sowie im Fragen & Antworten-Katalog der aws zum Download.
Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.