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Tax-News | Business-News

Investitionszuschuss für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum von bis zu 50.000 Euro noch bis 13. Oktober 2017 beantragen

Das Förderungsprogramm „Gründung am Land“ richtet sich an innovative, junge bis zu 5 Jahre alte Kleinunternehmen im ländlichen Raum (Projektstandort in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner/innen), deren technologisch-innovative Investitionen einen wirtschaftlichen Mehrwert für die jeweilige Region darstellen. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 55 % der Projektkosten, maximal 50.000 Euro. Einreichungen sind bis 13. Oktober 2017 ausschließlich über den Fördermanager der aws (Austria Wirtschafsservice) möglich. LBG fasst die Voraussetzungen und Details für Sie zusammen:

Thematische Schwerpunkte:

Projekte sollen einen technologisch-innovativen Hintergrund vorweisen. Darüber hinaus müssen sie im Einklang mit der für den Investitionsstandort relevanten Regional- oder Landesstrategie stehen. Die Liste der jeweiligen Strategien finden Sie im Downloadbereich der aws (www.aws.at).

Förderbare Projekte:

  • innovatives Handwerk, innovatives verarbeitendes Gewerbe, industrielle Erzeugung
  • innovative Dienstleistungen
  • neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung für regionale Wertschöpfungsketten dienen

Förderkriterien:

Die wesentlichsten Beurteilungskriterien sind

  • Innovationsgrad (Neuheit bzw. signifikant bessere Lösung in der Region)
  • Übereinstimmung des Vorhabens mit dem relevanten Regionalkonzept
  • Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben
  • Wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit (aussichtsreiche entstehende oder existierende Märkte mit skalierbaren Absatzmöglichkeiten)
  • Hochqualifizierte, engagierte, risikobereite und gründungsorientierte Förderungswerberinnen

Förderbare Kosten

Materielle Investitionen

  • Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichem Anlagevermögen
  • Kauf und Leasing neuer Maschinen und Anlagen

Immaterielle Investitionen

  • Erwerb und Entwicklung von Computersoftware, Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken

Unmittelbar auf das Investitionsprojekt bezogene allgemeine Kosten wie

  • Architektur- und Ingenieursleistungen
  • Beratung zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Planungskosten - dürfen nicht mehr als 12 % der Investitionskosten betragen


Projektgröße:
Förderungsfähige Projektkosten von 20.000 bis 200.000 Euro.
Förderungsart: nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 55% der Projektkosten, maximal 50.000 Euro.

Businessplan und Vergleichsangebote notwendig

Im Rahmen der Einreichung sind u. a. ein projektbezogener Businessplan, eine Übersicht der geplanten Kosten sowie Vergleichsangebote für die geplanten Investitionen vorzulegen.

Der Businessplan hat eine Projektzusammenfassung inklusive der regionalbezogenen Bedeutung des Projektes zu beinhalten; außerdem sind eine Darstellung des Unternehmens, die Ausgangssituation, die Projektbeschreibung sowie Projektziele (inklusive der erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen) zu skizzieren.

Bei Antragstellung sind für Kostenpositionen unterhalb von 10.000 Euro zwei, für Kostenpositionen ab 10.000 Euro drei Vergleichsangebote beizulegen.

Einreichung und Entscheidung

Die Einreichung ist ausschließlich online in der Zeit von 4. September bis 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr über den aws Fördermanager möglich. Der Antrag muss vor Durchführungsbeginn (erste verbindliche Bestellung oder Beauftragung) des Vorhabens erfolgen.

Die Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft und eine externe Jury.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie zum Download in der Kurz-Info „Gründung am Land“ und im Programmdokument „Zuschüsse für Investitionen innovativer, junger Kleinunternehmen im ländlichen Raum“ sowie auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (www.aws.at).

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.