Wann und in welcher Höhe sind Tagesdiäten des Unternehmers steuerlich absetzbar?
Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten (oder pauschale Nächtigungsgelder), Tagesdiäten (Verpflegungsmehraufwendungen) und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. LBG fasst für Sie die wesentlichsten Bestimmungen zu Tagesdiäten für Unternehmer zusammen.
Voraussetzungen
Eine Reise, für die Tagesdiäten steuerlich geltend gemacht werden können, liegt vor, wenn sich
- der Unternehmer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit von seinem Unternehmen (Betriebsstätte oder Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit) um mindestens 25 km entfernt (Fahrten innerhalb Wiens stellen keine Reise dar),
- die Reisedauer bei Inlands- sowie Auslandsreisen mehr als drei Stunden beträgt und
- kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt wird begründet, wenn man fünf Tage durchgehend oder an mehr als 15 Tagen im Jahr am gleichen Ort ist.
Inlandsreisen
Tagesdiäten können in Höhe von € 26,40 für 24 Stunden steuerlich geltend gemacht werden. Für Reisen ab drei Stunden kann für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von € 26,40 abgesetzt werden. Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so können 10 % Vorsteuer aus den Tagesdiäten herausgerechnet werden und als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen sind als Tagesdiäten die in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land vorgesehenen Höchstsätze geltend zu machen. Dauert eine Auslandsreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Auslandstagsatzes gerechnet werden. Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu.
Gemischte Reisen
Ab dem Grenzübertritt (bei grenzüberschreitenden Flugreisen ab dem Abflug bzw. bis zur Ankunft im Inland) kommen die Sätze für das jeweilige Ausland zur Anwendung. Rechnet man die Gesamtreisezeit in Tage bzw. in Zwölftel um, so sind die Tage bzw. Zwölftel der Auslandsreise abzuziehen. Für die verbleibenden Reisezeiten kann das Inlandstagesgeld geltend gemacht werden.
Arbeitsessen im Zuge einer Reise
Tagesdiäten sind bei Inlandsreisen um je € 13,20 pro Arbeitsessen (Mittag- bzw. Abendessen) zu kürzen. Bei Auslandsreisen erfolgt bei einem Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel des jeweiligen Höchstsatzes zu.
Tab.: Auslandstagesdiäten – Auszug Nachbarländer Österreichs
Anmerkung: Als Grenzorte gelten die im benachbarten Ausland gelegenen Orte, deren Ortsgrenze von der Bundesgrenze in der Luftlinie nicht mehr als 15 Kilometer entfernt ist.
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