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Tax-News | Business-News

Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen. Diese Beiträge werden von einer Vorsorgekasse veranlagt. Für bestimmte Freiberufler und Landwirte besteht daneben auch noch die Möglichkeit einer Selbständigenvorsorge auf freiwilliger Basis. LBG hat die Details zu Auszahlungsanspruch und Auszahlungsmodus für Sie zusammengefasst.

Auszahlungsanspruch

Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Beiträge besteht

  • bei Pensionsantritt
  • bei Tod (an den Partner und die unterhaltsberechtigten Kinder oder in die Verlassenschaft)
  • zwei Jahre nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit oder des Erlöschens bzw. Ruhens der Gewerbeberechtigung (und mindestens 3-jähriger Beitragszahlungen). Bei einem Wechsel zwischen einer selbständigen und unselbständigen Tätigkeit können die bisher erworbenen Ansprüche übertragen werden.
  • nachdem für fünf Jahre keine Beiträge zur Selbständigenvorsorge entrichtet werden mussten


Auszahlungsmodus

  • Einmalbetrag,
  • monatliche Rente (durch Übertragung an eine Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung) oder
  • Übertragung an eine neue Vorsorgekasse bei Wechsel in eine unselbständige Tätigkeit.


Steuerliche Begünstigungen

  • Die Auszahlung des Kapitals als Einmalbetrag unterliegt dem begünstigten fixen Steuersatz von 6 %.
  • Die Auszahlung als Rente (Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung) ist steuerfrei.
  • Die Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgaben (senken die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer!).


Kontakt & Beratung:
Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.