Beschäftigungsverhältnisse: Welche Konsequenzen sind mit dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze verbunden?
Wie jedes Jahr, wird auch im Jahr 2018 die Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Ab 1.1.2018 beträgt diese € 438,05. Warum ist es so wichtig, dass Sie diesen Wert kennen?
Weil Sie bei einem (Zu-)Verdienst über € 438,05
- vollversichert sind und Pensionsmonate erwerben, aber auch versichert zum Arzt gehen können
- den Bezug von bestimmten Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld, verlieren
- einen pensionsschädlichen Zuverdienst haben - wenn Sie nicht in regulärer Alterspension sind – das führt zum (zumindest teilweisen) Verlust der Pension und zur Rückzahlung der für diesen Zeitraum erhaltenen Pension
- das Weiterbildungsgeld während Ihrer Bildungskarenz verlieren
- unter Umständen den Kündigungs- und Entlassungsschutz Ihrer Elternkarenz verlieren
- und einiges mehr
Die Überlegungen sind für Dienstnehmer, Unternehmer oder auch bei Beschäftigungsverhältnissen in Familienbetrieben wichtig.
Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.