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Beschäftigungsverhältnisse: Welche Konsequenzen sind mit dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze verbunden?

Wie jedes Jahr, wird auch im Jahr 2018 die Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Ab 1.1.2018 beträgt diese € 438,05. Warum ist es so wichtig, dass Sie diesen Wert kennen?

Weil Sie bei einem (Zu-)Verdienst über € 438,05

  • vollversichert sind und Pensionsmonate erwerben, aber auch versichert zum Arzt gehen können
  • den Bezug von bestimmten Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld, verlieren
  • einen pensionsschädlichen Zuverdienst haben - wenn Sie nicht in regulärer Alterspension sind – das führt zum (zumindest teilweisen) Verlust der Pension und zur Rückzahlung der für diesen Zeitraum erhaltenen Pension
  • das Weiterbildungsgeld während Ihrer Bildungskarenz verlieren
  • unter Umständen den Kündigungs- und Entlassungsschutz Ihrer Elternkarenz verlieren
  • und einiges mehr

Die Überlegungen sind für Dienstnehmer, Unternehmer oder auch bei Beschäftigungsverhältnissen in Familienbetrieben wichtig.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.