Verzichten Sie nicht auf den Zuschuss für Entgeltzahlungen an Mitarbeiter bei Krankheit oder Unfall. Antragsfrist 31.12.2017 beachten!
Wird einer Ihrer Mitarbeiter krank, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Krankenentgelt zu zahlen. Diese finanzielle Belastung wird durch einen Zuschuss der AUVA reduziert, wenn
- Sie im Durchschnitt maximal 50 Dienstnehmer beschäftigen
- eine Krankheit des Dienstnehmers vorliegt, für die Sie mehr als 10 Tage Krankenentgelt geleistet haben, bei einem Unfall gilt das bereits bei einer Entgeltleistung für mehr als 3 Tage
- Sie einen Antrag rechtzeitig eingereicht haben
Es rentiert sich! Denn Sie erhalten 50% des tatsächlich gezahlten laufenden Entgeltes + 8,34% Zuschlag für geleistete Sonderzahlungen – gedeckelt mit der 1,5 fachen täglichen Höchstbeitragsgrundlage – bei Unfall ab dem ersten Tag und bei Krankheit ab dem 11. Tag - jeweils bis max. 6 Wochen Entgeltfortzahlung pro Dienstnehmer und Kalenderjahr.
Der Antrag muss binnen 3 Jahren ab Beginn der Entgeltfortzahlung eingereicht sein. Das bedeutet, bis 31.12.2017 sind Anträge noch für die Jahre 2015 bis 2017 möglich.
Hinweis für 2018: Für kleine Betriebe mit maximal 10 Dienstnehmern soll ab Juli 2018 der Zuschuss 75% betragen.
Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.