Beschluss der Bundesregierung: „Beschäftigungsbonus“ – Anträge noch bis 31.1.2018 möglich | „Beschäftigungsaktion 20.000“ – keine Anträge mehr nach dem 31.12.2017
Im Sommer 2017 wurden zwei Arbeitsmarktmaßnahmen, nämlich der „Beschäftigungsbonus“ und die „Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Arbeitnehmer“ eingeführt. Die Bundesregierung hat mit Beschluss von 1.1.2018 aufgrund positiver Konjunkturprognosen und damit einhergehenden erwarteten Mitnahmeeffekten die Rückführung dieser beiden Maßnahmen insoweit beschlossen, als Anträge für den „Beschäftigungsbonus“ nur mehr insoweit bearbeitet werden, als sie bis spätestens zum 31.1.2018 bei der Austria Wirtschaftsservice einlangen bzw. Anträge für die „Beschäftigungsaktion 20.000“, die nach dem 31.12.2017 einlagen, nicht mehr berücksichtig werden. Stattdessen sollen verstärkt Arbeitsmarktmaßnahmen in Form von Aus- und Fortbildung gesetzt werden.
Beschäftigungsbonus läuft mit jenen Anträgen aus, die noch bis zum 31.1.2018 einlangen: Seit 1. Juli 2017 war es möglich, unter bestimmten Bedingungen für neu eingestellte Mitarbeiter/innen, insoweit damit ein Beschäftigungszuwachs im Beobachtungszeitraum von einem Jahr erzielt wurde, vorweg einen Antrag für einen "Beschäftigungsbonus" in Form einer Lohnnebenkostensenkung für bis zu 3 Jahren bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) zu stellen. Diese Förderaktion läuft nun auf Beschluss der Bundesregierung mit der Wirkung aus, dass noch letztmalig bis zum 31. Jänner 2018 bei der aws einlangende Anträge auf „Beschäftigungsbonus“ bearbeitet werden.
Begründung für das Auslaufen des „Beschäftigungsbonus“: Die Bundesregierung begründet diese Maße mit der guten Konjunkturentwicklung, die eine Fortführung der Fördermaßnahme aus Steuermitteln für die Neueinstellung von Mitarbeiter/innen als nicht sinnvoll erscheinen lässt und stützt sich dabei auf renommierte österreichische Wirtschaftsexperten wie Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) und Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer, Präsident des Fiskalrates. Der „Beschäftigungsbonus“ war unter Experten auch deshalb kritisiert worden, weil er hohe „Mitnahmeeffekte“ mit sich gebracht hat, da in Phasen eines Wirtschaftsaufschwungs naturgemäß ohnehin Beschäftigungszuwächse zu beobachten sind und deren zusätzliche Förderung aus Steuermitteln zur Entlastung des Arbeitsmarktes wenig sinnvoll sei.
„Beschäftigungsaktion 20.000“ läuft mit jenen Anträgen aus, die bis zum 31.12.2017 eingelangt sind: Bei der "Beschäftigungsaktion 20.000" werden Anträge positiv behandelt, die bis zum 31. Dezember 2017 genehmigt bzw. in Arbeit befindlich sind.
Nach Ansicht der Bundesregierung soll unter dem Aspekt einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik der Fokus auf bestehende Qualifizierungsmaßnahmen liegen.
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