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Tax-News | Business-News

Praxis der Unternehmensfinanzierung - Checklist für Unternehmer, Geschäftsführer, kaufmännisch Verantwortliche

Die Unternehmensfinanzierung gehört in vielen Unternehmen zu den wesentlichen Unternehmerentscheidungen. Wir haben für Sie daher eine kleine Auswahl aus unserer Beratungspraxis zusammengestellt, die weit über die Frage der Fremdfinanzierung hinausgeht. Schließlich geht’s einerseits darum, den tatsächlichen Finanzierungsbedarf festzustellen und aktiv zu gestalten und andererseits um die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, notwendigen Finanzierungsbedarf auch gut zu decken.

Kaum etwas im beruflichen und privaten Leben hat nicht auch etwas mit dem Steuerrecht zu tun. Daher schaffen wir für Sie auf den nächsten Seiten auch einen praktischen Überblick, wann Sie im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung auch an die steuerlichen Auswirkungen denken sollten.

Für eine individuelle Beratung rund um die Unternehmensfinanzierung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen stehen Ihnen unsere österreichweiten Experten an 30 Standorten in Ihrer Region sehr gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Feststellung des kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs, bei der Cash-Flow-Rechnung und beim Liquiditätsmanagement, begleiten Sie bei Finanzierungsgesprächen und helfen Ihnen auch bei der gar nicht so unwichtigen Frage, wie Sie Ihren Finanzierungsbedarf durch ein professionelles Fakturier- und Mahnwesen, verbunden mit einem aktuellen Rechnungswesen auf ein tatsächlich notwendiges Niveau bringen.

1. Finanzierungsbedarf

1.1. Unternehmensgründung, Unternehmenserwerb

  • Stellen Sie einen übersichtlichen Finanzplan auf. Dabei ist eine Untergliederung nach Kalendermonaten für das erste Jahr empfehlenswert. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Ohne Finanzplan (Planung der Zahlungsein- und -ausgänge und der verfügbaren Finanzmittel) erhöhen Sie ganz wesentlich Ihr Risiko, im „Blindflug“ unterwegs zu sein und in der Insolvenzstatistik zu landen.
  • Erstellen Sie eine Erfolgsrechnung (Umsatzerlöse/Aufwendungen) zumindest für die nächsten 2 Jahre – und planen Sie realistisch. Wir helfen Ihnen gerne beim Aufbau und der Plausibilisierung Ihrer Berechnungen.
  • Schätzen Sie wirtschaftliche Anlaufzeiten realistisch ein und sorgen Sie finanziell dafür vor. Beachten Sie, dass Ihre Kunden erst – möglicherweise deutlich – nach der Leistungserbringung zahlen und Sie daher Gehälter, Material- und Sachaufwand, aber auch Ihre eigene Lebenshaltung vorfinanzieren müssen. Und vergessen Sie auch nicht auf die Finanzmittel zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

1.2. Laufendes Geschäft

  • Errechnen Sie Ihre aktuelle durchschnittliche Geldeingangsdauer (Tage zwischen Fakturierung und Geldeingang) und setzen Sie sich ein klares Maximal-Geldeingangsdauerziel in Tagen. Die Reduktion des durchschnittlichen Außenstandes schont Ihren Kreditrahmen, senkt Ihr Ausfallsrisiko deutlich und spart bares Geld.
  • Fakturieren Sie ohne Zeitverzug, vereinbaren sie klare Zahlungsziele und Zahlungskonditionen – und drängen Sie auch auf deren Einhaltung.
  • Führen Sie ein freundliches, aber konsequentes Mahnwesen ein: kurzer und fixer Mahnzyklus, Mahnstufen, schriftlich/telefonisch/persönlich mahnen, Mahnspesen und –zinsen verrechnen.
  • Nutzen Sie alle Möglichkeiten Ihrer Rechnungswesen-Software oder - falls wir Ihre Buchhaltung führen – unsere Software-Tools zur Automatisierung des Mahnwesens. In der Regel ist deutlich mehr möglich, als Sie denken – beispielsweise auch eine LBG-online Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Sie haben damit rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Daten und wir erstellen Ihren digitalen Mahnvorschlag.
  • Vereinbaren Sie Anzahlungen, bei länger dauernden Arbeiten auch die laufende Abrechnung von Teilleistungen.
  • Schätzen Sie bei größeren Kunden deren Bonität ein und setzen Sie klare, interne Kreditlimits. Schließlich sind Sie bei großen offenen Kundenforderungen – ob Sie nun wollen oder nicht – selbst Kreditgeber, und warten auf ihr (hoffentlich in der Auftragskalkulation mit Zinsen berücksichtigtes) hart verdientes Geld.
  • Reduzieren Sie Ihren Lagerstand auf die tatsächlich betriebsnotwendige Größe. Brach liegendes Kapital kostet Sie unnötigen Zinsaufwand und belastet Ihren Kontokorrentrahmen.
  • Prüfen Sie, ob Wertpapiere aus der früheren Abfertigungsvorsorge („Abfertigung Alt“) noch vorhandenen sind oder flüssig gemacht werden sollen. Bedenken Sie zuvor die aktuelle Rendite dieser Wertpapiere und prüfen Sie, wann Abfertigungszahlungen in Ihrem Unternehmen fällig werden - und wie Sie diese dann finanzieren werden.
  • Sind alle laufenden Aufwendungen im Unternehmen in der aktuellen Höhe auch wirklich erforderlich oder kann noch effizienter gewirtschaftet werden?

1.3. Investition / Expansion

  • Erstellen Sie bei größeren Investitionen unbedingt eine Investitionsrechnung. Welche Rendite (zusätzliche Überschüsse) erwarten Sie aus Ihrer Investition, welche Chancen/Risken sind damit verbunden und was kostet Sie die dafür erforderliche Finanzierung? Wir helfen Ihnen dabei gerne.
  • Erstellen Sie eine klare Plus/Minus-Liste – was spricht für, was spricht gegen die geplante Investition/Expansion.
  • Überdenken Sie kritisch das vorgesehene Investitionsvolumen und mögliche, wirtschaftlichen Erfolg versprechende Alternativen dazu.

1.4. Unternehmensnachfolge

  • Erarbeiten Sie – sowohl als Übergeber als auch als Übernehmer – frühzeitig eine detaillierte Finanzierungsstrategie für die Unternehmensnachfolge.
  • Als Übergeber möchten Sie gegebene Sicherheiten zurücknehmen und Haftungen zeitlich begrenzen, eine Leibrente genießen oder eine Einmalzahlung aus dem Unternehmen entnehmen oder möglicherweise Immobilien privat zurückbehalten. Verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick, ob dies alles finanziell möglich und steuerlich sinnvoll ist.
  • Als Übernehmer müssen Sie Sicherheiten neu bestellen, außerordentliche Zahlungsabflüsse an den Übergeber oder Geschwister, sowie Erneuerungen oder Geschäftsausweitungen finanzieren. Verschaffen Sie sich vor Übernahme einen soliden Überblick und erstellen Sie einen realistischen Finanzplan. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

2. Finanzierungsalternativen

  • Eigenkapital: Es sichert Ihnen finanziellen Spielraum - auch durch die wirtschaftlichen Tiefen Ihres Unternehmens und schafft bei Kreditgebern Vertrauen. Bedenken Sie, dass Sie häufig auch bei einer GmbH-Struktur persönlich für Bankschulden haften, weil dies üblicherweise im Zuge einer Fremdfinanzierung so vertraglich vereinbart wird.
  • Kontokorrentkredit bzw. Betriebsmittelkredit von Ihrer Hausbank, dient üblicherweise zur Finanzierung des Tagesgeschäfts.
  • Abstattungs-/Investitionskredite werden zur Finanzierung von Anlagevermögen, Betriebserweiterungen, etc. eingesetzt. Verwenden Sie dazu keinen Kontokorrentkredit.
  • Lieferantenkredite wirken auf den ersten Blick – weil üblicherweise unverzinst – billig. Bedenken Sie aber: Die Vereinbarung „Zahlung binnen 7 Tagen 2 % Skonto, ansonsten fällig in 30 Tagen ohne Abzug“, entspricht einem zusätzlich gewonnenen Zahlungsziel von lediglich 23 Tagen gegen einen Skontoentgang von 2%. Oder anders ausgedrückt, einer Verzinsung von 31 % im Jahr (vereinfacht: 2 % / 23 Tage * 360 Tage) - ein stolzer Betrag, wenn Sie den Skonto nicht in Anspruch nehmen.
  • Leasing ist eine gängige Finanzierung und in der Praxis je nach Vertragsgestaltung letztlich als „versteckter“ Kauf (Finanzierungsleasing) oder als klassische Miete (Operating Leasing) zu beurteilen. Prüfen Sie mit uns jedenfalls vor einer Entscheidung die effektiven Kosten von Kredit und Leasing - und etwaige steuerlich erforderliche Vertragsbestimmungen.
  • Factoring: Dabei kauft eine Factorbank Ihre Kundenforderungen vor ihrer Fälligkeit an. Neben der Finanzierung übernimmt die Factorbank auch Dienstleistungen, wie insbesondere die Forderungsbetreibung. Den Kosten der Factorbank (Factorgebühren, Kreditzinsen, Delkrederegebühr) stehen eine raschere Liquiditätsbeschaffung und Kostenersparnisse bei der Forderungsbetreibung gegenüber. Voraussetzung sind eindeutige, einfach mahn- und betreibbare Kundenverträge und Forderungen (keine komplizierten Teilabnahmen und Teilzahlungen, etc.) und ein Mindestvolumen des laufenden Kundenforderungsbestandes.
  • Beteiligungskapital: (Befristete) Beteiligung von Finanzinvestoren an mittelständischen Unternehmen, bei Risikotragung gleich einem Eigentümer. Wir unterstützen Sie gerne.

3. Kreditzusage, Bonität, Bilanzbild, Konditionen

KMU-Finanzierungsmanagement: Arbeiten Sie mit Ihren Geldgebern professionell und auf Basis zuverlässiger, realistischer Zahlen zusammen. Bereiten Sie die folgenden, wesentlichen Unterlagen für ein Kreditgespräch auf:

Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres mit Vorjahresvergleich.

  • Aktuelle, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte unterjährige Saldenliste, wobei die Konten analog zum Jahresabschluss gegliedert sind, samt Andruck – idealerweise des Vergleichszeitraumes – des Vorjahres. Ein monatlicher Soll/Ist-Vergleich des laufenden Jahres rundet einen aktuellen wirtschaftlichen Überblick ab.
  • Bei größeren Kreditvolumina und Detailgesprächen benötigen Sie auch Kunden- und Lieferantensaldenlisten, zumindest Informationen zu den wesentlichen Geschäftspartnersalden.
  • Übersicht über die Jahreserfolgsplanung (Budget), den Jahres-Finanzplan und gegebenenfalls einer Investitionsrechnung.
  • Wer sind Ihre derzeitigen / künftigen Hauptkunden, welche Verträge liegen vor, über welche Bonität verfügen Ihre wichtigsten Kunden und mit welchem Cash-Flow (Zahlungsüberschuss) rechnen Sie wann konkret?
  • Überlegen Sie, wie Sie die wesentlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge in Ihrem Unternehmen mit wenigen Sätzen kompakt und kompetent im Bankgespräch erklären.
  • Warum sind Sie von Ihrem künftigen Erfolg überzeugt? Wovon hängt dieser ab? Worin liegen die „Knackpunkte“ für Erfolg / Misserfolg Ihres Unternehmens?
  • Wie war Ihre bisherige Kontoführungshistorie, kommen immer wieder nicht vereinbarte Überziehungen oder Zahlungsstockungen vor? Wie können Sie diese vorausschauend erkennen oder vermeiden?
  • Über wie viel Eigenkapital verfügt Ihr Unternehmen – aktuell und künftig laut Planrechnung? Wie hoch sind Privatentnahmen bzw. Ausschüttungen?
  • Bedenken Sie, dass Ihr Bankenrating im Wesentlichen von Ihrer Eigenkapitalquote, Ihrer aktuellen und künftigen Ertragskraft sowie Ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmerpersönlichkeit abhängt. Daran knüpfen sich Kreditzusage und Konditionen.
  • Welche Sicherheiten (Immobilien, Barmittel, Garantien, Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Lebensversicherungen, etc.) können Sie bzw. sollen Sie anbieten?
  • Beachten Sie die „goldene“ Finanzierungsregel: Für langfristige Investitionen sollte Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital zur Verfügung stehen. Kurzfristige Kundenforderungen oder das Warenlager können auch durch kurzfristige Lieferantenverbindlichkeiten und einen Kontokorrentkredit finanziert werden. Für besondere Geschäftsrisiken sollte ausreichend Eigenkapital zu Verfügung stehen. Warum? Verletzen Sie diese Regel, dann werden Sie im Tagesgeschäft ständig nach „finanziellem Atem“ ringen.
  • EURO oder Fremdwährung: Bedenken Sie, dass Sie Finanzierungen auch in jener Währung vereinbaren, in der Sie von Ihren Kunden Zahlungen erhalten. Ist dies nicht der Fall, tragen Sie das Risiko von Kursschwankungen zwischen jener Währung, die Sie einnehmen und jener, in der Sie Tilgung und Zinsen leisten. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank über die für Sie aktuell geeignete Finanzierung.
  • Haben Sie auch von günstigen, allerdings variabel vereinbarten Zinsen profitiert und damit langfristige Investitionen finanziert? Steigen die Bankzinsen in den nächsten Jahren, rechnet sich womöglich so manche Investition nicht mehr (so gut). Im schlimmsten Fall ist die Rückzahlung des Darlehens samt steigenden Zinsen gefährdet. Sprechen Sie insbesondere bei noch langen Restlaufzeiten rechtzeitig über Voraussetzungen und Konditionen einer Umwandlung der variablen Zinsen gegen eine Fixzinsvereinbarung mit Ihrer Bank.

4. Steuerplanung bringt bares Geld

  • Berücksichtigen Sie die Höhe von unterjährigen Steuervorauszahlungen und eine etwaige spätere Nachzahlung aufgrund der Steuererklärung ausreichend in Ihrer Finanzplanung. Dies gilt natürlich auch für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Berücksichtigen Sie ein eventuelles Steuernachzahlungsrisiko, wenn Sie steuerliche Spielräume legal ausgenützt haben, aber eine Unsicherheit in der späteren Rechtsauslegung besteht. Sorgen Sie dafür durch ausreichend finanziellen Spielraum vor.
  • Zinsaufwendungen zur betrieblichen Finanzierung sind steuerlich abzugsfähig. Eigene Finanzmittel verzinsen sich in Form erwirtschafteter – steuerpflichtiger – Gewinne. Daher ist aus rein steuerlicher Sicht Eigenkapital im Unternehmen benachteiligt.
  • Überdenken Sie Ihre aktuelle Rechtsform. Die zahlreichen Steueränderungen haben für mittelständische Unternehmen auch neue Fragen zur Rechtsformoptimierung aufgeworfen.
  • Ein in einer GmbH erwirtschafteter Gewinn wird mit 25 % Körperschaftsteuer belastet. Eine Gewinnausschüttung aus der GmbH an den Anteilseigner führt dann allerdings zu weiteren 27,5 % Kapitalertragsteuer. Konkret bedeutet dies, dass nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne damit geringer besteuert sind und daher zusätzlich (noch nicht voll besteuertes) Geld für die Finanzierung des Unternehmens zur Verfügung steht.
  • Durch die Steuerreformen der letzten Jahre sollte auch die optimale Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern im Familienkreis neu überdacht werden, sonst könnten Sie unnötig mehr Steuern zahlen, als unbedingt erforderlich ist.
  • Macht Ihre GmbH Verluste? Überlegen Sie die Umwandlung in ein Einzelunternehmen und sparen Sie damit Mindestkörperschaftsteuer und gleichen steuerliche Verluste gegen andere Einkünfte aus. Durch die Steuerverrechnung sparen Sie Steuergeld, das sonst ohne Not das Finanzamt glücklich macht. Beachten Sie dabei allerdings, ob Sie damit auch für mehr faktisch bestehende Risken persönlich haften als bisher.
  • Betriebserwerb (asset deal): Wenn Sie einen Betrieb oder einen Anteil an einer Personengesellschaft als natürliche Person oder im Wege einer Kapitalgesellschaft (zB.: GmbH) mit seinen Vermögensgegenständen und Schulden fremd finanziert erwerben, können Sie die anfallenden Bankzinsen steuerlich absetzen.
  • GmbH-Anteilserwerb (share deal): Erwirbt eine natürliche Person, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft einen (oder alle) Anteile an einer GmbH mit Fremdmitteln, können die anfallenden Bankzinsen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  • GmbH-Anteilserwerb durch eine GmbH: Erwirbt allerdings eine (zwischengeschaltete) operativ tätige GmbH einen (oder alle) inländischen GmbH-Anteile fremd finanziert, so sind die Bankzinsen wiederum steuerlich abzugsfähig. Liegen bei der (zwischengeschalteten) GmbH keine ausreichenden Gewinne vor, so kann die Abzugsfähigkeit der Zinsen auch über die Gruppenbesteuerung zwischen der zwischengeschalteten GmbH und der erworbenen GmbH hergestellt werden. Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit konzerninternen Beteiligungserwerben sind steuerlich nicht abzugsfähig.

    Bitte beachten Sie, dass abhängig von der konkreten Erwerbsstruktur eine steuerliche Abschreibung möglich ist. Dies Bedarf im Einzelfall einer sorgsamen Beurteilung. Unsere Steuerexperten bei LBG stehen Ihnen gerne für eine optimale Strukturierung, Rechtsformwahl und Finanzierungsbegleitung aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben oder der Übertragung von Geschäftsanteilen zur Verfügung. Aus Praxis Sicht hat sich bewährt diesbezüglich möglichst früh Kontakt aufzunehmen, um eine vorbereitende Kaufs-, Verkaufs- bzw. Übertragungsstruktur umzusetzen.

5. Förderungen

  • Gehen Sie rechtzeitig zu Ihrer Bank und lassen Sie sich umfassend hinsichtlich Förderungen beraten.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der AWS - Austria Wirtschaftsservice und verschaffen Sie sich einen Überblick: www.aws.at
  • Nützen Sie die Möglichkeiten von Landesförderungen.
  • Holen Sie frühzeitig Informationen bei Ihrer Wirtschaftskammer www.wko.at ein und lassen Sie sich kompetent den Weg zu der für Sie passenden Förderung zeigen.

Noch ein Hinweis zur Unternehmensfinanzierung durch Banken: Ihr Firmenkundenbetreuer bemüht sich, Ihren Finanzierungswunsch zu verstehen und möglich zu machen. Allerdings braucht er dazu aktuelle und fundierte wirtschaftliche Unterlagen zur Kreditgenehmigung in seiner Bank. Warum? Weil die Bank dafür Sorge tragen muss, dass die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von vereinbarten Kreditraten samt Zinsen auch möglichst hoch ist.

Sie können daher Ihre Verhandlungsposition deutlich verbessern, wenn Sie einen aktuellen und sicheren Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens bieten, ihre Finanzierung breit aufstellen, über gut nachvollziehbare Planrechnungen verfügen, Ihren Finanzierungsbedarf durch eine zeitnahe Fakturierung und ein taffes Mahnwesen optimieren und Ihren Firmenkundenbetreuer als Wegbereiter zu Ihrem Kredit trotz aller kritischen, bankinternen Fragen sehen. Versuchen Sie zu verstehen, worauf es der jeweiligen Bank in Bezug auf Ihr Unternehmen konkret ankommt – wir begleiten Sie gerne dabei!

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.