Erntehelferinnen und Erntehelfer ab 2019 auch pensionsversichert
Ausländische Erntehelferinnen und Erntehelfer arbeiten in der Landwirtschaft als saisonale Unterstützung während der Erntezeit. Sie werden dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechend im Rahmen von Kontingenten mittels Beschäftigungsbewilligung für eine kurzfristige, einen Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreitende, Beschäftigung zugelassen. Dieser Personenkreis war bisher von der Pensionsversicherung und somit von der Vollversicherung ausgenommen. Die Ausnahme von der Pensionsversicherung wurde aufgehoben (Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I Nr. 66/2017 vom 22. Mai 2017).
Ab 1. Jänner 2019 unterliegen Erntehelferinnen und Erntehelfer der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und somit wie andere in Österreich Beschäftigte bei Ausübung derselben Tätigkeit der Vollversicherung. Somit sind ab 1. Jänner 2019 auch für Erntehelferinnen und Erntehelfer Pensionsversicherungsbeiträge zu zahlen.
Unverändert sind die Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.
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Stand: 8. Jänner 2019 | LBG
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