Wechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH – steuerliche Vor- und Nachteile und weitere Entscheidungskriterien
Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für jeden Unternehmer eine Herausforderung, da hierbei insbesondere steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen berücksichtigt werden müssen. Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist einkommensteuerneutral im Rahmen des Art III Umgründungssteuergesetz möglich, wodurch eine Besteuerung angesammelter stiller Reserven vermieden werden kann. Die steuerlichen Vor- und Nachteile stellen sich beispielhaft und überblicksartig wie folgt dar:
- Die laufende Besteuerung auf Ebene der GmbH erfolgt mit dem 25%igen Körperschaftsteuersatz. Im Falle einer Dividendenausschüttung der GmbH an natürliche Personen als Gesellschafter ist vom Gewinn nach Körperschaftsteuer noch die 27,5%ige Kapitalertragsteuer zu entrichten, sodass es im Falle der Ausschüttung aus der GmbH zu einer effektiven Steuerbelastung von 45,625% kommt. Demgegenüber unterliegt die Besteuerung des Gewinns bei natürlichen Personen im Rahmen ihres Einzelunternehmens dem progressiven Einkommensteuertarif von 25 bis 55%.
- Sofern beim Einzelunternehmen der Gewinnfreibetrag in maximaler Höhe in Anspruch genommen wird, dem Geschäftsführer der GmbH ein Gehalt in Höhe von EUR 80.000/Jahr gezahlt und bei der GmbH die Vollausschüttung angenommen wird, werden Einzelunternehmen bis zu einem Gewinn von ca. EUR 600.000 günstiger besteuert als im Wege einer GmbH.
- Die GmbH ist jedenfalls steuerlich günstiger ab einem Gewinn von ca. EUR 600.000 (unter den obigen Prämissen), wobei die Vorteilhaftigkeit der GmbH bereits deutlich früher eintreten kann, wenn beispielsweise der Gewinnfreibetrag nicht in jedem Jahr in maximaler Höhe in Anspruch genommen wird oder Gewinne in der GmbH thesauriert (d.h. nicht ausgeschüttet) werden. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn mit nur 25% Körperschaftsteuer belastete Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen um Kredite zu tilgen, Investitionen bzw. Aufwendungen für das weitere Unternehmenswachstum zu finanzieren oder Finanzmittel im Unternehmen anzusparen.
- Eine GmbH kann hinsichtlich der Besteuerung des Verkaufs von Liegenschaften sowie von Kapitalvermögen von Nachteil sein, da die Gesamtsteuerbelastung nach Ausschüttung an natürliche Personen 45,625% beträgt. Im Vergleich dazu unterliegt der Verkauf von Liegenschaften außerhalb einer GmbH auf Ebene eines Einzelunternehmens bzw. einer natürlichen Person einem Steuersatz von 30% und der Verkauf von Kapitalvermögen einem Steuersatz von 27,5%. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass sich dieser Vorteilhaftigkeitsvergleich relativiert, wenn das Liegenschaftsvermögen und/oder das Kapitalvermögen in einer GmbH mit thesaurierten Gewinnen angeschafft wurde.
Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt neben der Besteuerung von zahlreichen Faktoren ab, die im jeweiligen Einzelfall richtig erkannt und berücksichtigt werden müssen.
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Stand: 21. März 2019 | Autor: Wolf-Dieter Straussberger | LBG
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