Steuerreform 2020/23: Krankenversicherungsbeitrag wird ab 2020 für Geringverdiener gesenkt
Die österreichische Bundesregierung wird ab 2020 einen Sozialversicherungsbonus einführen und senkt den Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbständige, Unternehmer, Landwirte, Arbeitnehmer, Pensionisten.
Maßnahmen sind insbesondere wichtig für: Geringverdienende
- Arbeitnehmer, Pensionisten, Teilzeitbeschäftigte
- Selbständige, Unternehmer, Landwirte
Ab 2020 sollen durch die Einführung eines Sozialversicherungsbonus Arbeitnehmer/innen, Pensionist/innen, Selbständige sowie Land- und Forstwirte mit niedrigen Einkommen von einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge profitieren.
Um gezielt im unteren Einkommensbereich Arbeitsanreize zu setzen, soll bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig ab Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2019: € 446,81/Monat) ein Abzugsbetrag (SV-Bonus) beim Krankenversicherungsbeitrag (Dienstnehmerbeitrag) eingeführt werden, der die Sozialversicherungsbelastung direkt (im Rahmen der vom Arbeitgeber zu führenden Lohnverrechnung) reduziert. Der Abzugsbetrag erhöht sich bis € 1.350 Bruttomonatsbezug auf 350 Euro (pro Jahr) und sinkt dann bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 2.201 auf 0 Euro. Im Durchschnitt zahlen die betroffenen Arbeitnehmer um rund € 280 weniger Sozialversicherung pro Jahr.
Pensionistinnen und Pensionisten werden ebenfalls durch einen Abzugsbetrag (SV-Bonus) bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlastet. Der Abzugsbetrag erhöht sich bei den Pensionisten bis € 1.201 Bruttomonatsbezug auf € 265 pro Jahr und sinkt bis € 2.101 Bruttomonatsbezug auf 0 Euro.
Für Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von € 1.500 pro Monat) wird durch diese Maßnahmen (gemeinsam mit der Tarifsenkung) eine Mindestentlastung von € 500 pro Jahr erreicht.
Ebenfalls von einer Entlastung im Bereich der Krankenversicherung profitieren bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen versicherte Personen. Bei der Sozialversicherung der Bauern wird eine KV-Senkung in Höhe von 1% pro Jahr für rund 130.000 Bauern eingeführt. Bei den Selbständigen wird – parallel zum System der Arbeitnehmer und Pensionisten – ein Abzugsbetrag eingeführt, der je nach monatlicher Beitragsgrundlage bis auf € 400 pro Jahr ansteigt (und die SV-Beiträge direkt senkt).
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG
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