Steuerreform 2020/23: Erhöhung der Rechtssicherheit und kürzere Verfahrensdauer angepeilt
Die österreichische Bundesregierung plant die Rechtssicherheit von Unternehmer/innen bei Betriebsübertragungen bzw. Betriebsaufgaben zu erhöhen sowie bei Beschwerdeverfahren, die Verfahrensdauer um bis zu vier Monate zu beschleunigen. Konkret sind dafür fünf Maßnahmen geplant, die ab 2021 in Kraft treten sollen.
- Betriebsprüfung auf Antrag
Um die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und mehr Rechtssicherheit bei Betriebsübertragungen oder Betriebsaufgaben herzustellen, sollten Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben. Aus diesem Grund soll die Außenprüfung auf Antrag eingeführt werden. Mit dieser Möglichkeit sollen Unternehmer Gewissheit über allenfalls vorhandene steuerliche Risiken erlangen können. Dies stellt einen weiteren Schritt zur Ausweitung der Services der Finanzverwaltung dar.
- Ausbau des Steuerombudsdienstes für Arbeitnehmer
Um in Konfliktsituationen im Rahmen von (Arbeitnehmer-)Veranlagungen und der Familienbeihilfe eine gemeinsame Lösung erarbeiten zu können, soll der Steuerombudsdienst ausgebaut und gestärkt werden. Das Team im Steuerombudsdienst soll insbesondere für das Beschwerdewesen im Zusammenhang mit Verfahrensdauern, das Verhalten einzelner Bediensteten und sonstige inhaltliche Meinungsverschiedenheiten zuständig sein.
- Einführung eines Mediationsverfahrens
Um den Service der Finanzverwaltung weiter zu verbessern, soll es im Rahmen des Beschwerdevorentscheidungsverfahrens künftig die Möglichkeit geben, ein Team aus zu Mediatoren ausgebildeten Fachexperten einzubinden. Primäres Ziel dieser Maßnahme ist, eine gemeinsame Sichtweise von Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu erzielen und damit das Verfahren durch die Erlassung der Berufungsvorentscheidung endgültig zu beenden.
- Schnellere Verfahren beim Bundesfinanzgericht
Weiters sollen zukünftig Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht beschleunigt werden können. Dazu wird die Möglichkeit der „Erörterungstermine“ ausgeweitet. Zukünftig kann ein Erörterungstermin auch auf Antrag der Beschwerdeführer oder der Abgabenbehörde stattfinden. Zudem soll im Rahmen dieser Verhandlungstermine auch die Möglichkeit bestehen, bei Einigung der Parteien mittels vereinfachter Ausfertigung eine schnelle Verfahrensbeendigung zu erreichen.
- Möglichkeit zur Schließung des Ermittlungsverfahrens
Derzeit besteht vor dem Bundesfinanzgericht während der gesamten Verfahrensdauer kein Neuerungsverbot. Daher kann es sowohl von Seiten des Bürgers oder Unternehmers als auch von Seiten der Abgabenverwaltung bewusst oder unbeabsichtigt zu einer Verzögerung des Verfahrens kommen, wenn Unterlagen oder Ermittlungsergebnisse nur nach und nach dem Gericht vorgelegt werden. Um dies zu verhindern und die Verfahren zu beschleunigen, soll es durch Angleichung der Rechtslage an die für die anderen Verwaltungsgerichte bestehenden Vorschriften dem Gericht ermöglicht werden, das Ermittlungsverfahren für geschlossen zu erklären, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist.
Mit den genannten Maßnahmen soll die Dauer von Beschwerdeverfahren um bis zu 4 Monate beschleunigt werden.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG
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