Steuerreform 2020/23: Forschungsprämie – Ausweitung und Vereinfachungen
Derzeit steht für die Forschungsleistung von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern einer Personengesellschaft keine Forschungsprämie zu, weil die eigene Forschungsleistung in der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt wird. Das betrifft insbesondere Start-ups und kleine Unternehmen. Um diese Unternehmen besser zu unterstützen, soll ab 2021 in der Bemessungsgrundlage ein fiktiver Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Damit sollen die Rahmenbedingungen insbesondere für jene Gründer, die forschend im Unternehmen tätig sind, verbessert werden. Damit werden rund 1.000 forschende Klein- und Mittelbetriebe zusätzlich im Ausmaß von rund 10 Mio. Euro pro Jahr gefördert.
Zudem soll das grundsätzlich bewährte Verfahren in weiteren Bereichen verbessert werden:
- Die derzeit bestehende Verbindung der Prämienbeantragung mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung soll beseitigt werden.
- Eine Teilauszahlung der Prämie soll ermöglicht werden, wenn Teile des Antrages erledigt werden können, aber über den gesamten Prämienantrag noch nicht entschieden werden kann. Damit können Unternehmen in derartigen Fällen rascher über die Prämie verfügen.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG
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