Arbeitgeber: Regelungen zum Beschäftigungsbonus für den Abrechnungszeitraum 1.7.2018-30.6.2019 beachten – die Förderung bringt bares Geld
Im Jahr 2017 ist der Beschäftigungsbonus zur Förderung neuer Arbeitsplätze eingeführt worden. Damit werden Beschäftigungsverhältnisse, die im Zeitraum von 1. Juli 2017 bis 31. Jänner 2018 in Unternehmen zusätzlich geschaffen worden sind, mit einem Zuschuss von 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) über die Dauer von bis zu drei Jahren gefördert. Diese Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice (AWS) abgewickelt. Neue Anträge zum Beschäftigungsbonus können keine mehr gestellt werden, allerdings besteht weiterhin Handlungsbedarf, da die fortlaufenden Abrechnungsperioden weiter zu betreuen bzw. zu bestätigen sind, bei Ausscheiden von Arbeitskräften sind rechtzeitig Ersatzarbeitskräfte zu melden und bei Umgründungen sind die Förderverträge entsprechend anzupassen.
Die AWS hat Maßnahmen gesetzt, um die Abwicklung im Fördermanager für die zweite Abrechnungsperiode (1.7.2018 – 30.6.2019, durchzuführen von 1.7.2019 – 30.9.2019) zu vereinfachen und die Zahl der benötigten Unterlagen zu reduzieren. Die Abläufe für die Handhabung von Umgründungsfällen wurden standardisiert.
Die aktuellen FAQs (Fragen & Antworten) der AWS zum Beschäftigungsbonus enthalten Informationen über die Abwicklung und Abrechnung der Förderung, die Ermittlung der Beschäftigtenstände, die Förderfähigkeit von Arbeitsverhältnissen, die Meldung von Ersatzarbeitskräften und Informationen betreffend Umgründungen und förderungsfähige Lohnnebenkosten.
Wir stellen Ihnen die aktuellen, überarbeiteten FAQs der AWS auf 14 Seiten zum Download zur Verfügung – FAQs zum Beschäftigungsbonus
Stand: 8.8.2019 | LBG
LBG ist mit rund 100 diplomierten Personalverrechner/innen sowie zertifizierten Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsexpert/innen eines der bedeutendsten Beratungsunternehmen für Arbeitgeber/innen. Wir unterstützen Sie gerne in lohnsteuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, Aushilfen und Werkvertragsnehmer/innen im Unternehmensalltag, führen für Sie die laufende Personalverrechnung, bereiten mitarbeiterbezogene betriebswirtschaftliche Auswertungen für Arbeitgeber/innen auf und übernehmen HR-Agenden. Wir beraten eine große Vielfalt an Branchen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen, davon im Beratungsfeld „Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Personalverrechnung“ eine Vielzahl an Unternehmen mit 1-50 Mitarbeiter/innen und eine Reihe von namhaften österreichischen und in Österreich tätigen internationalen Unternehmen sowie öffentlichen Auftraggebern mit mehreren 100 Mitarbeiter/innen, wobei auch Arbeitgeber mit bis zu 2.000 Arbeitnehmer/innen zu unseren Auftraggebern zählen.
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dafür jedenfalls und ausnahmslos eine vorangehende schriftliche Zustimmung von „LBG Österreich | Marketing & Kommunikation“ und eine mit uns abgestimmte, geeignete Nennung von LBG erforderlich sind. Wir bitten Sie, sich dazu an welcome@lbg.at zu wenden.