Selbständigen-Pension: Nachträgliche Erhöhung der Beitragsgrundlage für die ersten drei Unternehmerjahre auch kurz vor Pensionsantritt noch möglich
Die Höhe der Pension für Selbständige ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig: den erworbenen Versicherungszeiten, dem Alter bei Pensionsantritt und der Höhe der Beitragsgrundlage für die Pension, also das zu berücksichtigende Einkommen während der aktiven Zeit. Erfahrungsgemäß ist oftmals das Einkommen während der ersten Jahre der Selbständigkeit geringer als in späteren Jahren, wodurch sich auch eine niedrige Beitragsgrundlage für die ersten Jahre der Selbständigkeit ergibt. Dieser - anfangs möglicherweise erfreuliche - beitragsschonende Aspekt, kann bei einer späteren Pensionsberechnung zu einem Nachteil werden, denn durch niedrigere Beiträge kann sich Ihre Pension verringern.
Sie können daher beantragen, dass die SVA Ihre Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung in den ersten drei Jahren Ihrer Pflichtversicherung (Neuzugangsjahre) auf die Höchstbeitragsgrundlage erhöht. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Antrag noch spätestens gemeinsam mit dem Pensionsantrag stellen können.
Mit der beantragten Erhöhung der Beitragsgrundlage fallen natürlich auch Beitragszahlungen an. Je nachdem, wann Sie diese zahlen, erhöhen sich die Beiträge um einen bestimmten (Aufwertungs)Faktor. Steuerlich sind die Nachzahlungen als Betriebsausgaben zu werten und vermindern damit Ihr zu versteuerndes Einkommen.
LBG-Empfehlung: Wir empfehlen vor einer Beantragung auf nachträgliche Erhöhung der Beitragsgrundlage für die ersten drei Unternehmerjahre mit einem Pensionsexperten der Sozialversicherungsanstalt sowohl die zu erwartende Pensionserhöhung als auch die dafür anfallenden Beitragsnachzahlungen im Detail zu besprechen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Zwecks Optimierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit je nach Progressionshöhe und Verteilung der Beitragsnachzahlungen stehen Ihnen unsere Expert/innen an 31 Standorten österreichweit zur Verfügung – wir freuen uns auf Sie!
Stand: 29.10.2019 | LBG
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