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Dienstnehmer-Entgeltfortzahlung bei Unfall bzw. Krankheit: Zuschuss für Klein- und Mittelbetriebe rechtzeitig beantragen

Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der Allgemei­nen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist, dass sie Dienstnehmern (gilt auch für geringfügig Beschäftigte) auf Grund eines unfall­bedingten Krankenstandes (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen.

Weiters steht ein Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sons­tigen Krankenständen der Dienstnehmer zu, wenn der Kran­kenstand länger als 10 Tage dauert, diesfalls allerdings erst ab dem 11. Tag des Krankenstandes. Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen je Jahr. Die Anträge können innerhalb von drei Jahren nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden. Sollte dies nicht ohnehin laufend erfolgt sein, ist eine rasche Nachholung für die letzten 3 Jahre empfehlenswert!

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Stand: 12.11.2019 | LBG

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