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Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024? Steuern, Sozialversicherung, Bilanz, Rechtsformwahl – Eine erste Analyse und Empfehlungen von LBG Österreich.


WAS BRINGT DAS REGIERUNGSPROGRAMM 2020-2024?

Eine erste Analyse und Empfehlungen zum Download


für Unternehmer, Freie Berufe, Landwirte, Kapitalanleger, Immobilieninvestoren, Geschäftsführer, Vorstände, Dienstnehmer

 

 

Nach intensiven Verhandlungen der künftigen Koalitionspartei­en „Die neue Volkspartei“ und „Die Grünen – Die Grüne Alterna­tive“ liegt ein ambitioniertes Regierungsprogramm 2020 – 2024 der soeben angelobten Bundesregierung vor.

Darin finden sich eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungs­maßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderem eine Senkung des Einkommensteuer- und Körper­schaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängi­gen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steu­erlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus.

Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen ins­besondere für die Immobilienwirtschaft, den Tourismus und die Landwirtschaft, Schwerpunktsetzungen für Gründer und Start-ups sowie Neuerungen im Wirtschaftsrecht mit Einfluss auf die Rechtsformwahl für Unternehmen.

Das Steuersystem soll durch eine Neukodifikation des Einkom­mensteuerrechts wieder ein Stück verständlicher und transpa­renter – hoffentlich auch ein Stück unbürokratischer – werden.

Besonders fällt auf, dass das gesamte Regierungsprogramm 2020 – 2024 die deutliche Handschrift der „Ökosozialen Markt­wirtschaft“ trägt, mit einem starken Fokus auf eine nachhaltige Gesellschaft im Einklang mit ökologischen, sozialen und markt­wirtschaftlichen Zielen. Als ein Teilstück davon ist eine umfas­sende ökosoziale Steuerreform in Vorbereitung.

Die Vorhaben sind ambitioniert und begrüßenswert. Wir erwar­ten das Inkrafttreten wesentlicher steuerlicher Entlastungs­maßnahmen bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020 – 2024.

Wir empfehlen eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der - allenfalls anzupassenden - Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen. 

Für eine individuelle Beratung, insbesondere auch hinsichtlich einer Einschätzung der Relevanz der einzelnen Regierungsvorhaben auf Ihre betriebsindividuelle Situation und einer allenfalls zweckmäßigen vorausschauenden Weichenstellung, stehen Ihnen unsere Expert/innen an unseren 31 LBG-Standorten mit der Erfahrung von aktuell 530 Mitarbeiter/innen österreichweit gerne zur Verfügung – wir freuen uns auf Sie!

Download „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ 

Stand: 8.1.2020 | Autor: Heinz Harb | LBG

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