Umsatzsteuerlich pauschalierte Landwirte – längere Frist für Antrag auf Regelbesteuerung (Umsatzsteuer-Optionsantrag)
Ab 1.1.2020 haben UST-pauschalierte Land- und Forstwirte die Möglichkeit, die Regelbesteuerung auch für das vorangegangene Kalenderjahr zu beantragen. Bis 31.12.2020 kann somit ein Optionsantrag für das Jahr 2019 beim Finanzamt eingebracht werden.
In diesem Fall hat der Landwirt mit der Optionserklärung zeitgleich die Umsatzsteuererklärung (U1 2019) als regelbesteuerter Betrieb einzureichen. Die Erklärung zur Regelbesteuerung bindet den Unternehmer/die Unternehmerin für mindestens fünf Kalenderjahre und sollte daher gut durchdacht und geplant werden.
Stand: 12.2.2020 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dafür jedenfalls und ausnahmslos eine vorangehende schriftliche Zustimmung von „LBG Österreich | Marketing & Kommunikation“ und eine mit uns abgestimmte, geeignete Nennung von LBG erforderlich sind. Wir bitten Sie, sich dazu an welcome@lbg.at zu wenden.