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Umsatzsteuerlich pauschalierte Landwirte – längere Frist für Antrag auf Regelbesteuerung (Umsatzsteuer-Optionsantrag)

Ab 1.1.2020 haben UST-pauschalierte Land- und Forstwirte die Möglichkeit, die Regelbesteuerung auch für das vorangegangene Kalenderjahr zu beantragen. Bis 31.12.2020 kann somit ein Optionsantrag für das Jahr 2019 beim Finanzamt eingebracht werden.

In diesem Fall hat der Landwirt mit der Optionserklärung zeitgleich die Umsatzsteuererklärung (U1 2019) als regelbesteuerter Betrieb einzureichen. Die Erklärung zur Regelbesteuerung bindet den Unternehmer/die Unternehmerin für mindestens fünf Kalenderjahre und sollte daher gut durchdacht und geplant werden.

Stand: 12.2.2020 | LBG

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