COVID-19: Elektronische Registrierkasse bei vorübergehender Betriebsschliessung
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dazu informiert, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb).
Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Dies zur Information für alle Unternehmen, die eine elektronische Registrierkasse nützen – insbesondere auch für unsere Kunden, welche die „LBG Registrierkasse“ im Einsatz haben.
Stand: 20.3.2020 | LBG | Quelle: BMF
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