„Corona“ Überbrückungsgarantie für KMU (Gewerbe, Industrie) sowie Freie Berufe
Die bereits seit 12. März 2020 Klein- und Mittelunternehmen aus Gewerbe und Industrie zur Verfügung stehende Möglichkeit der Beantragung von aws-Garantien für notwendige Überbrückungskredite im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde ausgebaut und vereinfacht.
Zentral sind folgende Ausweitungen:
- Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
- Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
- Keine Kreditsicherheiten erforderlich
- Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
- Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
- Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen ab sofort und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge. Die Ausnahme stellt das Schnellverfahren dar, das in den nächsten Tagen verfügbar sein wird. Die Abwicklung erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws).
Ziel der aws-Überbrückungsgarantie:
Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben.
(Keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft – für diese Branchen gibt es Überbrückungsgarantien der ÖHT – mehr dazu in unserem Beitrag vom 16.3.2020
„Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Tourismusbetrieben, Busunternehmen, Reisebüros – Antragsstellungen sind ab sofort auf www.oeht.at möglich“).
Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:
- Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
- die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
In welcher Höhe werden Garantien übernommen?
- Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Millionen pro KMU (inkl. Verflechtungen).
- Garantielaufzeit max. 5 Jahre.
Kosten
Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos - entfällt im Regelfall, sofern dies EU-beihilfenrechtlich zulässig ist.
Sicherheiten
Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)
Was kann nicht gefördert werden?
Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.
Antragstellung – ab sofort Einreichung durch die finanzierende Bank
Der Antrag wird nunmehr durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht (nicht wie bisher über den Fördermanager der aws durch den Unternehmer).
Erforderliche Unterlagen:
- Bankpromesse: eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist, die Finanzierung durchzuführen
- Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
- Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt.
URG-Kriterien sind: - Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
- spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden
Details unter: www.aws.at
Stand: 20.3.2020 | LBG
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