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Corona-Virus: Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise sind steuerfrei. Beantragung einer Unterstützung ist gebührenfrei.

Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise werden steuerfrei gestellt. Die damit abgedeckten Ausgaben sollen aber trotzdem in voller Höhe Betriebsausgaben bleiben. Die Befreiung soll Mittel, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds oder aus dem Härtefallfonds stammen umfassen sowie sämtliche Zuwendungen, die für derartige Zwecke geleistet werden, unabhängig davon, wer sie leistet und wie die Mittelaufbringung erfolgt.

Die Unternehmen sind durch die Krise bereits belastet. Für die Beantragung einer Unterstützung in der Not sollen nicht auch noch Gebühren anfallen. Mit der Anpassung des Gebührengesetzes wird eine umfassende Befreiung von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für sämtliche Schriften und Amtshandlungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, geschaffen.

Stand: 20.3.2020 | LBG | Quelle: BMF

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