Wirtschaftsagentur Wien – Förderung von IT-Infrastruktur zum Aufbau von Telearbeitsplätzen
Update 6.4.2020 - Mittel ausgeschöpft!
Zielsetzung ist die Unterstützung von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise und auch für die Zeit danach zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit und damit der Arbeitsfähigkeit notwendig sind.
Wer wird gefördert?
KMU sowie Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Wien.
Was wird gefördert?
Förderbar sind Projekte, die die Einrichtung von Telearbeitsplatzen sowie die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen Telearbeitsplatzen und dem/den Unternehmensstandort/en zum Inhalt haben. Hierzu gehören:
- Beratungsmaßnahmen durch Dritte
- investive Maßnahmen für IT-technische Einrichtungen
Förderbare Kosten
- Beratungsleistungen zur Konzeption sowie zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Telearbeitssystems
- Anschaffung von unternehmensseitig zu installierender IT-Hardware
- Anschaffung von unternehmensseitig zu installierender IT-Software
- Anschaffung von Hardware zur IT-technischen Einrichtung der Telearbeitsplätze
- Anschaffung von Software zur IT-technischen Einrichtung der Telearbeitsplätze
Förderhöhe
Die maximale Intensität der Förderung beträgt 75%, die Förderung beträgt maximal € 10.000.
Kostenanerkennungszeitraum
Anerkennbar sind Anschaffungskosten und Beratungskosten im Leistungszeitraum 1. März bis 31. Dezember 2020.
Einreichung
Antrage sind bis zum 31. Dezember 2020 (rückwirkend ab 1. März 2020) pro Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe einmalig möglich und unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at zu stellen.
Stand: 27.3.2020 | LBG
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