Burgenland: WiBuG Überbrückungshilfe und Härtefälle-Fonds – Haftungen sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse für burgenländische Unternehmen
Das Land Burgenland bietet betroffenen burgenländischen Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise 2020 zwei Sonderaktionen:
Überbrückungshilfe
Gegenstand der Förderung - Haftungen, in Ausnahmefällen Kleinkredite
Haftungen (Übernahme von Ausfallbürgschaften) und in Ausnahmefällen auch Kleinkredite (bis zu EUR 50.000) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
Zielgruppe
Kleine und mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Großunternehmen und Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger (per 31.12.2019) erfüllen, sind von der gegenständlichen Förderaktion ausgenommen.
Es können nur gesunde Unternehmen oder jene, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden.
Haftungen für Betriebsmittelfinanzierungen
- Haftungsquote bis zu 80% des Kreditbetrages, höchsten EUR 1,5 Millionen
- Laufzeit bis zu 5 Jahre
- ab 0,5% p.a. risikoabhängiges Haftungsentgelt vom verbürgten Kreditbetrag
- kein Bearbeitungsentgelt
Kleinkredite (wenn Finanzierung via Haftung nicht möglich)
- Kredithöhe bis zu EUR 50.000,00
- Laufzeit bis zu 5 Jahre
- risikoabhängige Sollzinsen ab 2,0% p.a.
- kein Bearbeitungsentgelt
Einreichung
Anträge auf Übernahme einer Haftung des Landes Burgenland sind im Wege des finanzierenden Kreditinstitutes einzureichen. Anträge für Kleinkredite können direkt bei der Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG eingereicht werden.
Anträge können bis 31.07.2020 gestellt werden. Es zählt das Datum des Posteingangs.
Download Kurzinfo "Überbrückungshilfe"
Download Antragsformular "Überbrückungshilfe"
Härtefälle-Fonds für EPU und Kleinstunternehmen
Gegenstand der Förderung - nicht rückzahlbar Zuschuss für Fixkosten und Mietaufwand
Ziel ist es, EPU und Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter), die durch die „Coronavirus-Krise“ in Not geraten sind, Geld als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen (nicht rückzahlbare Zuschüsse). Dies gilt zum Beispiel bei behördlich angeordneter Schließung oder starken Umsatzeinbrüchen. Bei einer existenzbedrohenden Notlage können Miet- und Fixkosten in den Wirtschaftsmonaten März bis Juni 2020 bezuschusst werden.
Zielgruppe
EPU und Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft inkl. Tourismus und Gastronomie.
Mittelgroße Unternehmen, Großunternehmen, Privatzimmervermieter und Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger (per 31.12.2019) erfüllen, sind von der gegenständlichen Förderaktion ausgenommen.
Es können nur gesunde Unternehmen oder jene, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden.
Förderbare Kosten und Förderintensität
- Mietkostenzuschuss 50%, maximal EUR 500
- Fixkostenzuschuss 50%, maximal EUR 5.000
Förderzeitraum
Die Unterstützung gilt für den Zeitraum 1. März - 30. Juni 2020
Kombinationsmöglichkeit
Dieses Förderprogramm ist mit dem Kleinkredit “Coronavirus-Krise 2020” des Landes Burgenland kombinierbar. Im Falle der Gewährung beider Förderungen, wird der Zuschuss zur Tilgung des Kredites herangezogen.
Anträge können bis 31.07.2020 gestellt werden. Es zählt das Datum des Posteingangs.
Download Kurzinfo "Härtefälle-Fonds"
Download Antragsformular "Härtefälle-Fonds"
Stand: 27.3.2020 | LBG
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