ÖGK: Mit Antragstellung für weitere Stundungen bzw. Ratenansuchen für Sozialversicherungsbeiträge vorerst noch zuwarten
Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 sowie die Aussetzung sämtlicher Einbringungsmaßnahmen gelten bis Ende Mai 2020. Derzeit wird daran gearbeitet, eine weitere gesetzliche Bestimmung für Zahlungserleichterungen ab Juni 2020 auf den Weg zu bringen. Daher ersucht die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), mit dem Stellen von Raten- bzw. Stundungsanträgen für Ihr Unternehmen vorerst noch bis zum Vorliegen eines Ergebnisses zuzuwarten.
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