Hot News: Übergangsregelung für Sachbezug von Firmen-KfZ bei Zulassung bis 30. Mai 2020
In der Sachbezugswerte-VO (BGBl. II Nr. 221/2020) ist kurzfristig eine Übergangsbestimmung aufgenommen worden. Diese betrifft Firmen-Kfz, für die bereits vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis 30. Mai 2020 kann weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden.
Stand: 26. Mai 2020 | LBG
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