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Wichtiger Hinweis: Rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe ab 1. Juni 2020 nicht mehr möglich. Rasch handeln!

Derzeit ist noch eine Antragstellung auf Kurzarbeit auch rückwirkend – frühestens aber ab 1. April 2020 – möglich. Dabei gilt der in der Sozialpartnervereinbarung festgelegte Beginn der Kurzarbeit.

Dies wurde nun geändert. Laut Arbeitsmarktservice (AMS) ist ab dem 1. Juni 2020 eine rückwirkende Antragstellung auf Kurzarbeit nicht mehr möglich! Neue Kurzarbeitsbegehren sind daher ab 1. Juni 2020 immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraumes nach der neuen Sozialpartnervereinbarung zu stellen! Wir bitten Sie daher, uns bei einem entsprechenden, COVID-19-bedingten Kurzarbeitsbedarf zeitgereicht zu informieren, damit eine Beratung und Beantragung im Vorhinein gewährleistet sind.

Stand: 26. Mai 2020 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

Im Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ ist LBG mit mehr als 100 diplomierten Personalverrechner/innen sowie zertifizierten Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsexpert/innen österreichweit eines der bedeutendsten Beratungsunternehmen für Arbeitgeber/innen. Wir unterstützen Sie gerne in lohnsteuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, Aushilfen, Saisonarbeitskräften, Expatriates und Werkvertragsnehmer/innen im Unternehmensalltag, führen für Sie die laufende Personalverrechnung, bereiten mitarbeiterbezogene betriebswirtschaftliche Auswertungen für Arbeitgeber/innen auf und übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich Human Resources.

Wir beraten eine große Vielfalt an Branchen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen, davon im Beratungsfeld „Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Personalverrechnung“ eine Vielzahl an Unternehmen zwischen 1 - 50 Mitarbeiter/innen und namhafte österreichische und in Österreich tätige internationale Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber mit jeweils mehreren 100 Mitarbeiter/innen, wobei auch Arbeitgeber mit bis zu 2.000 Arbeitnehmer/innen zu unseren Auftraggebern zählen. Insgesamt führt LBG die monatliche Personalverrechnung für rund 30.000 Mitarbeiter/innen durch.

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