Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020, Konsequenzen für den steuerlichen Gewinnfreibetrag beachten
Die Anlageform bundesschatz.at wird mit Ende Juni 2020 eingestellt. Auszahlungen erfolgen automatisch am Laufzeitende (auch über Juni 2020 hinaus). Ein Handlungsbedarf kann allerdings bei Steuerpflichtigen bestehen, die für den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG in Bundschätze mit einer Laufzeit unter 4 Jahren investiert haben. Um eine mögliche Nachversteuerung zu vermeiden, empfiehlt die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (Registerstelle) Steuerpflichtigen, die in einen Bundesschatz mit einer Laufzeit unter vier Jahren veranlagt haben, sich umgehend mit dem Service-Center von bundesschatz.at in Verbindung zu setzen.
Die Registerstelle hat im Juli 2019 aufgrund des Marktumfeldes die Zinsen bei allen Laufzeiten von bundesschatz.at auf 0% p.a. gesenkt. Angesichts des anhaltenden Zinsumfeldes und dem Faktum, dass sich die Republik Österreich über alternative Finanzierungsformen deutlich günstiger finanzieren kann, wurde im Sinne der österreichischen Steuerzahler/innen im Dezember 2019 beschlossen, den Betrieb von bundesschatz.at zur Gänze einzustellen; dies wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 24. Dezember 2019 bekannt gemacht.
Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Abs 1 EStG
Bundesschätze waren geeignet, einen Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu machen.
Für Steuerpflichtige, die in den jeweiligen Jahren in einen Bundeschatz mit einer Laufzeit von vier Jahren (BS48) veranlagt haben, gibt es keinen Handlungsbedarf. Diese Veranlagungen bleiben bis zum Ende der vier Jahre bestehen, auch über den 30.06.2020 hinaus und werden dann automatisch ausgezahlt.
Steuerpflichtige, die in den jeweiligen Jahren nicht in einen Bundesschatz mit einer Laufzeit von vier Jahren (BS48) veranlagt haben, sondern eine kürzere Laufzeit gewählt haben, sollen sich lt. Bundesfinanzierungsagentur umgehend mit dem Service-Center von bundesschatz.at in Verbindung setzen, um die Laufzeit ihrer Veranlagungen auf den 4 Jahreszeitraum anzupassen. Aufgrund der automatischen Auszahlung zum vereinbarten Laufzeitende droht sonst ohne entsprechende Gegenmaßnahme eine Nachversteuerung.
Kontaktdaten Service-Center für bundesschatz.at
vorübergehende Hotline Nummer: 0676 632 56 41 (COVID-19-bedingt)
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Hotline Nummer 0800 123 40 400
Mail: office@bundesschatz.at
Stand: 4. Juni 2020 | LBG
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