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Tax-News | Business-News

Steuerentlastungs- und Förderpaket, teils rückwirkend ab 1.1.2020

Die österreichische Bundesregierung hat ein vielfältiges Steuerentlastungs- und Förderpaket – teils mit rückwirkendem Inkrafttreten ab 1.1.2020 – vorgelegt. Davon profitieren die österreichischen Wirtschaftsbetriebe als auch Arbeitnehmer/innen und Pensionist/innen. Die Maßnahmen reichen von der Absenkung des Einkommen- bzw. Lohnsteuereingangstarifs von 25 % auf 20 % (rückwirkend ab 1.1.2020) über die zeitbefristete Absenkung (1.7.2020 - 31.12.2020) des Umsatzsteuertarifs auf 5 % für bestimmte Lieferungen und Leistungen sowie die Absenkung von 20 % auf 13 % für Reparaturleistungen bis hin zu weiteren Anpassungen rund um den Fixkostenzuschuss. Die Wiederbelebung steuerlicher Begünstigungsinstrumente wie die Investitionsprämie, die degressive Abschreibung, eigenkapitalstärkende und investitionsbelebende Maßnahmen sowie ein Gründerpaket wurden angekündigt und sind in Ausarbeitung. Wir haben für Sie die bisher bekanntgewordenen Details zusammengefasst. Die Gesetzwerdung und die konkrete, finale Ausgestaltung bleiben abzuwarten. 

Steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen

  • Senkung des Steuertarifs von 25 % auf 20 % für die erste Tarifstufe (Einkommensteile von über € 11.000 - € 18.000 jährlich) bei der Lohn- und Einkommensteuer. Diese Maßnahme soll rückwirkend mit 1.1.2020 in Kraft treten und gilt für alle Abgabenpflichtigen, welche der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer unterliegen, daher beispielsweise Arbeitnehmer/innen, Einzelunternehmer/innen, Selbständige, Freiberufler, Vermieter und Pensionisten. Für bereits versteuerte Gehälter soll es eine Steuerrückerstattung rückwirkend ab 1.1.2020, spätestens im September 2020 geben.
  • Zeitlich befristeter Verlustrücktrag: Unter noch im Detail zu definierenden Voraussetzungen soll rückwirkend eine ertragsteuerliche Verrechnung von im Jahr 2020 erlittenen steuerlichen Verlusten mit steuerlichen Gewinnen der Jahre 2019 und 2018 ermöglicht werden.   
  • Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie, Kultur, Zeitungen, Bücher: Zeitlich befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 soll der Umsatzsteuertarif für Speisen und Getränke – sowohl alkoholische als auch alkoholfreie – in der Gastronomie sowie für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich auf 5 % abgesenkt werden. Für Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher und für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen ist die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf fünf Prozent ebenfalls geplant. Diesbezüglich sind zeitgerecht Vorbereitungen bei elektronischen Registrierkassen, bei der Fakturierung und im Finanz- und Rechnungswesen der Unternehmen zu treffen. Zu beachten ist, dass die Unternehmen einerseits für eine ordnungsgemäße Fakturierung unter Ausweis der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sowie deren Erklärung und zeitgerechten Abfuhr verpflichtet sind. Andererseits hat der vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger auch darauf zu achten, dass er nur von jenen Eingangsrechnungen einen Vorsteuerabzug vornimmt, die auch sachgerecht ausgestellt wurden.
  • Steuerstundungen sollen durch eine Gesetzesänderung der Bundesabgabenordnung automatisch bis zum 15.1.2021 verlängert werden. Ein gesonderter Antrag der Abgabenpflichtigen ist daher nicht erforderlich. 
  • Investitionsprämie: Für Wirtschaftsgüter, die zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, gibt es eine  Investitionsprämie in der Höhe von 7 %, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt der Prämiensatz in der Höhe von 14 %. Es empfiehlt sich daher, soweit möglich, eine darauf abgestimmte sorgsame zeitliche und inhaltliche Planung von Investitionen. 
  • Degressive steuerliche Abschreibung: Investitionen können ab 1.7.2020 bereits im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden. Wir empfehlen, die finale gesetzliche Bestimmung samt den Detaildefinitionen jedenfalls abzuwarten. 
  • Anreiz für Reparaturleistungen: Der Umsatzsteuertarif soll für Reparaturleistungen von 20 % auf 13 % gesenkt werden. Auch diesbezüglich empfehlen wir, die gesetzliche Definition von "Reparaturleistungen" abzuwarten. 

Sozialpolitische Maßnahmen:

  • Erhöhung SV-Rückerstattung (Negativsteuer): Rückwirkend mit 1.1.2020 soll die „Negativsteuer“ auf bis zu € 100 erhöht werden.
  • Arbeitslosenunterstützung: Einmalig soll zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein Betrag von € 450 ausgezahlt werden; für Personen, die von Juli bis September 2020 zumindest zwei Monate arbeitslos gemeldet sind. 
  • Kinderbonus: Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es einen Bonus von € 360.

Gründerpaket/Deregulierungspaket

  • "Austrian Limited" als neue Gesellschaftsform: Eine neue Gesellschaftsform soll zu den bisher in Österreich bei der Rechtsformwahl zur Verfügung stehenden Rechtsformen hinzukommen, die „Austrian Limited“. Sie soll sich durch eine unbürokratische Gründung, niedrigem Gründungskapital sowie der Einführung von Englisch für wichtige Amtswege auszeichnen. Abhängig von den noch abzuwartenden Details kann dies zu erweiterten Möglichkeiten bei der Rechtsformwahl, sowohl im Gründungsstadium als auch bei einem allfälligen Rechtsformwechsel führen. 
  • Stärkung der Wachstumsfinanzierung: Als Anreiz, damit weitere Geldmittel zur Wachstumsfinanzierung generiert werden, soll eine Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit der Wachstumsfinanzierung entwickelt werden.

Kreditmoratorium in der Gastronomie, Tourismus, Reiseveranstalter: Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reiseveranstalter werden Erleichterungen mittels eines Kreditmoratoriums ermöglicht. Der Staat übernimmt temporär Kreditrückzahlungen, bis die Raten zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden können.

Fixkostenzuschuss

Der Fixkostenzuschuss soll um weitere 6 Monate verlängert werden, gleichzeitig soll es auch zu einer Anpassung der Umsatzgrenzen kommen. Details zu den aktuell geltenden Bestimmung rund um die Voraussetzungen und die Beantragung des Fixkostenzuschusses finden Sie im LBG-Fachbeitrag „LBG Update zum Corona-Fixkostenzuschuss: Geänderte Richtlinie veröffentlicht. Alle Unternehmensgrößen und nahezu alle Branchen sind antragsberechtigt“.

Stärkung Eigenkapital ("Eigenkapitalfonds")

Ein Konzept für die Erhöhung der Eigenkapitalquote für KMUs ist für die nächsten Wochen angekündigt worden.

Anreize für zusätzliche Investitionen:

  • Sanierungsoffensive: Steuerliche Anreize/Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung, Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private, Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht.
  • Ausbau erneuerbare Energie/"Eine-Million-Dächer"-Programm: Ausbau solarthermischer Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung Nah- und Fernwärme, Förderung von Kleinanlagen.
  • "Investitionsprogramm Bundesgebäude": Investitionen in Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude.
  • Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien: Aufstockung von Investitionsprogrammen mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie von Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen wie Call Vorzeige Region Energie, IPCEI Batterien, IPCEI Wasserstoff.
  • Breitbandausbau: zweite Breitbandmilliarde zur Förderung der digitalen Infrastruktur.

Branchenhinweise:

Details zum "Tourismuspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Maßnahmenpakete für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft"

Details zum "Landwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Land- und Forstwirtschaft".

Details zum "Forstwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Forstwirtschaft".

LBG-Empfehlung: Die für die praktischer Umsetzung wichtigen Details und das Inkrafttreten bleiben jedenfalls abzuwarten. Dennoch macht es, abgestimmt auf die individuellen Verhältnisse Sinn, sich zeitgerecht auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, um entweder vorausschauend oder nach Inkrafttreten die richtigen Weichen zu stellen.  

Stand: 16. Juni 2020 | LBG | Heinz Harb 

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