Fixkostenzuschuss: Geplante Ausdehnung um weitere 6 Monate bis März 2021
Zur Aufstockung der Rettungspakete für die heimische Wirtschaft hat die Bundesregierung eine Ausweitung des Fixkostenzuschusses für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen beschlossen. Der Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss soll demnach um weitere 6 Monate bis März 2021 (derzeit März 2020 bis September 2020) verlängert werden. In dieser zweiten Phase (Oktober 2020 – März 2021) können betroffene Unternehmen für weitere sechs Monate Zuschüsse wegen anhaltender Umsatzausfälle geltend machen.
In dieser zweiten Phase (Oktober 2020 - März 2021) kann ein Fixkostenzuschuss bereits ab einem Umsatzausfall von 30 % beantragt werden. Folgende Details wurden bekannt:
Phase 1: März 2020 - September 2020
Umsatzausfall Fixkostenzuschuss
40 - 60 % 25 % (max. 30 Mio Euro)
60 - 80 % 50 % (max. 60 Mio Euro)
80 - 100 % 75 % (max. 90 Mio Euro)
Phase 2: Oktober 2020 - März 2021 (NEU)
Umsatzausfall Fixkostenzuschuss
30 - 50 % 40 % (max. 5 Mio)
50 - 70 % 60 % (max. 5 Mio)
70 - 90 % 80 % (max. 5 Mio)
90 - 100 % 100 % (max. 5 Mio)
Die finale Festlegung der Details und die entsprechende Überarbeitung der Richtlinie bleiben abzuwarten. Wir empfehlen Unternehmen – bei entsprechender Liquidität – mit der Antragstellung für den Fixkostenzuschuss innerhalb der Antragsfrist (bis längstens 31. 8. 2021) tendenziell noch ein wenig zuzuwarten, da naturgemäß zu einem späteren Zeitpunkt besser abgeschätzt werden kann, welcher Vergleichszeitraum für die Antragstellung des Umsatzausfalls am günstigsten ist.
Details zum Fixkostenzuschuss - auf Basis der aktuellen Richtlinie - finden Sie in unserem LBG-Fachbeitrag „LBG Update zum Corona-Fixkostenzuschuss: Geänderte Richtlinie veröffentlicht. Alle Unternehmensgrößen und nahezu alle Branchen sind antragsberechtigt“.
Stand: 17. Juni 2020 | LBG
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