Lehrlings-Bonus für Unternehmen – Antragstellung ab 1. Juli 2020
Um dem coronabedingten erwarteten Rückgang an Lehrstellen entgegenzuwirken, werden jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die während der Corona-Krise (ab 16. März 2020) Lehrlinge eingestellt haben und die dieses Jahr (bis 31. Oktober 2020) noch Lehrlinge einstellen werden. Der Bonus von 2.000 Euro pro betrieblichen Lehrling wird in zwei Tranchen ausgezahlt: 1.000 Euro bei Start der Lehre, 1.000 Euro bei Behalten nach der Probezeit. Für Lehrverhältnisse ab 1. Juli 2020 steht das Antragsformular für den Lehrlings-Bonus zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrages auf der Homepage der Förderreferate der Lehrlingsstellen der WKO elektronisch zur Verfügung. Für Lehrverhältnisse mit Beginn 16.3.2020 bis 30.6.2020, wo die Lehrverträge bereits übermittelt sind, erhalten Unternehmer/innen seitens der WKO noch Informationen, wie die (rückwirkende) Antragstellung zu erfolgen hat. Wir haben die Eckpunkte des Lehrlings-Bonus für Sie zusammengefasst:
Was wird gefördert?
- Jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, der Lehrlings-Bonus gilt auch rückwirkend.
- Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA). Dies wird bis inklusive 31. März 2021 gefördert.
Auszahlungsmodus:
- Tranche 1: 1.000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle (hängt vom Unternehmen ab, typischerweise passiert das im Juli-September)
- Tranche 2: 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit (idR drei Monate)
Hinweis: Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.
Antragstellung:
- Ab 1. Juli 2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Der Antrag ist elektronisch bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen "Lehre online Service" einzubringen.
- Für Lehrverhältnisse, die zwischen 16.3. und 30.6.2020 begonnen haben, sollte nach ersten Informationen der Bonus automatisch ausbezahlt werden. Nach aktuellen Informationen der WKO (Stand: 24.6.2020) ist dies allerdings noch nicht endgültig entschieden. Sollte eine gesonderte Antragstellung notwendig sein, werden betroffene Unternehmer/innen jedenfalls von der WKO informiert.
Stand: 24. Juni 2020 | LBG
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