Videoanleitung für die Umsetzung der USt-Absenkung auf 5% in Ihrer LBG Registrierkasse
Zur Unterstützung der Gastronomie, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen ist, soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf die Abgabe aller Speisen und Getränke in Höhe von 5% eingeführt werden. Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 Abs. 1 GewO 1994), aber auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Schutzhütten). Wir haben in unserem LBG-Fachbeitrag „Maßnahmenpakete für Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft“ darüber berichtet.
Die geplante Umsatzsteuersenkung macht naturgemäß Anpassungen in Ihrem Finanz- und Rechnungswesen notwendig, insbesondere eine Umstellung der Steuersätze in Ihrer elektronischen Registrierkasse.
Für Kunden, die unsere LBG Registrierkasse in Verwendung haben, haben wir ein informatives Kurz-Video erstellt, das Sie mit den erforderlichen Einstellungen vertraut macht. Vorweg, die Umstellung in den Warengruppen auf den neuen Steuersatz ist unkompliziert und in wenigen Minuten zu erledigen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich zeitnah die unkomplizierte Änderung des neuen Steuersatzes anzusehen, um dann – mit Inkrafttreten – am 1. Juli 2020 die Einstellungen rasch durchführen zu können.
VIDEO "Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen und Getränke in der LBG Registrierkasse"
Sie haben noch keine LBG Registrierkasse?
Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sich von den Vorteilen der LBG Registrierkasse zu überzeugen: Modulare Softwarelösung – vom Einsteiger mit geringen Anforderungen bis hin zum Filialsystem. Artikel einfach und rasch anlegen, unkompliziert bonieren. Schneller, einfacher Kassenabschluss. Aussagekräftige Auswertungen (Verkaufsstatistiken, Erlösübersichten, etc.). Auf Wunsch mit Hardware. Zusatzmodule wie Kassabuch, Lagerverwaltung, Debitorenverwaltung und vieles mehr. Installation, Einschulung und Support österreichweit.
Kombinierbare Programme für einen durchgehenden „Digital Workflow“
Die LBG Registrierkasse ist bestens kombinierbar mit „LBG Business – die Software für Buchhaltung & Jahresabschluss“, LBG Kellerbuch – für Winzer, Weinhandel, Vinotheken und Destillerien“ sowie „LBG Direktvermarktung & Handel – Warnwirtschaft, Vermarktung, Fakturierung“.
Details zu unseren praxisnahen Softwarelösungen für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung finden Sie in den jeweiligen Produkt-Foldern auf unserer Homepage „Leistungen – Digitale kaufmännische Organisation & Business-Software“.
Überzeugen Sie sich selbst - Unsere Softwareberater stehen Ihnen österreichweit zur Verfügung, besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Anforderungen und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Programm-Kombination für einen durchgehenden "Digital Workflow" – für eine zeit- und kostensparende Unternehmensführung!
Kontakt, Beratung, Schulung, Support – österreichweit:
Wir bringen Sie gerne mit dem mit Ihrem Anliegen am besten vertrauten Berater zusammen.
Bitte wenden Sie sich an software@lbg.at | Service-Line: 050 654
Hinweis: Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch folgende LBG-Fachbeiträge:
- Umsatzsteuertarif von 5% (1.7-31.12.2020) für Speisen und Getränke. Gastronomie, Buschenschank, Verein. Belege, Registrierkasse, FAQs. (25.6.2020)
- Nullsteuersatz für Schaumweinsteuer ab 1. Juli 2020, Steuerlager und Vergütung für Zeiträume davor beachten. (25.6.2020)
- Maßnahmenpakete für Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft (17.6.2020)
Stand: 25. Juni 2020 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
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