BMF verweist auf Schwerpunktkontrollen durch die Finanzpolizei in den Bereichen „Kurzarbeit“ und „Lohn- und Sozialdumping“
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat jüngst auf Schwerpunktkontrollen von Arbeitgeber-Betrieben hinsichtlich „Kurzarbeit“ und „Lohn- und Sozialdumping“ durch die Finanzpolizei hingewiesen. Dabei gilt laut BMF: So viel Kulanz wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig. Im Prüfungsfeld „Lohn- und Sozialdumping“ wurden teils drastische Unterentlohnungen von (ausländischen) Arbeitnehmer/innen sowie fehlende Melde- oder Lohnunterlagen festgestellt, die zu Strafanträgen geführt haben. BM Gernot Blümel kündigt die Fortsetzung des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping im laufenden Jahr an.
Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt der Finanzpolizei liegt in der Einhaltung der detaillierten Förderbestimmungen im Zusammenhang mit „Kurzarbeit“ mit dem Ziel, Fördermissbrauch aufzudecken. Seit 21.4.2020 haben dazu rund 350 Finanzpolizist/innen bundesweit 9.749 Personen in Kurzarbeit bei 2.493 Betrieben kontrolliert. Nach diesen Kontrollen sind 150 Anzeigen wegen potenziellem Missbrauch gestellt worden. Zudem werden die Ergebnisse der Kontrollen auch an das AMS weitergeleitet, um eine Abgleichung mit den endgültigen Abrechnungen zu erleichtern. Neben den konkreten Verstößen sollen diese Kontrollen vor allem präventiv wirken.
LBG-Empfehlung: Sorgen Sie dafür, dass Sie für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzpolizei gut vorbereitet sind. Dazu gehört jedenfalls das Aufliegen aller im Zusammenhang mit „Lohn- und Sozialdumping-Prüfungen“ gesetzlich vorgesehenen Unterlagen in der jeweiligen Betriebsstätte. Eine generelle Checklist zum Verhalten bei Überprüfung durch die Finanzpolizei finden Sie im nachstehenden Download: „LBG Checklist – Finanzpolizei". Bei Überprüfungen im Zusammenhang mit „Kurzarbeit“ ist wichtig, dass die detaillierten, bei Antragstellung zur Kenntnis genommenen Förderrichtlinien auch tatsächlich in der Unternehmenspraxis eingehalten werden. Bitte ziehen Sie uns im Falle einer Überprüfung durch die Finanzpolizei unverzüglich bei. Wir unterstützen Sie fachkundig.
Stand: 1. Juli 2020 | LBG
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