Vous souhaitez passer à la version mobile ?

Tax-News | Business-News

Aufstockung des Lehrlingsbonus für Kleinst- und Kleinunternehmen für Lehrverhältnisse mit Start in der Zeit von 16.3. bis 31.10.2020.

Um dem coronabedingt erwarteten Rückgang an Lehrstellen entgegenzuwirken, werden jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag vom 24. Juni 2020 „Lehrlingsbonus für Unternehmen – Antragstellung ab 1. Juli 2020“).

Der Bonus pro betrieblichem Lehrling beträgt grundsätzlich 2.000 Euro. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde der Bonus nunmehr aufgestockt. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen sowie unter 2 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 1.000 Euro, insgesamt also EUR 3.000. Kleinunternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeiter/innen sowie maximal 10 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 500 Euro, somit in Summe 2.500 Euro pro neuer Lehrstelle. Der Bonus wird in zwei Tranchen ausbezahlt und ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen oder elektronisch über das „lehre.fördern-Online-Service" (los.wko.at) zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit – bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein.

Wer ist förderbar?

Eine Förderung kann nur erfolgen für Lehrberechtigte gem. § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG. Ausgenommen davon sind die Gebietskörperschaften und politische Parteien. Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen gem. §§ 29, 30, 30 b, 8 c BAG, Träger gem. JASG, § 15 a LFBAG udgl. 

Was wird gefördert?

  • Jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, der Lehrlings-Bonus gilt auch rückwirkend.
  • Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA). Dies wird bis inklusive 31. März 2021 gefördert.

Auszahlungsmodus:

  • Tranche 1:000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle
  • Tranche 2:000 Euro nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (3 Monate)
  • Es besteht die Möglichkeit, die Prämie zur Gänze nach der Probezeit in Anspruch zu nehmen.
  • Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen.

Zusätzlicher Bonus:

  • Kleinstunternehmen (bis maximal neun Mitarbeiter/innen): 1.000 Euro pro Lehrverhältnis
  • Kleinunternehmen (zehn bis maximal 49 Mitarbeiter/innen):  500 Euro pro Lehrverhältnis
  • Die Beschäftigten werden nach Vollzeitäquivalenten ohne Lehrlinge und Personen in Mutterschutz oder Elternkarenz zum Stichtag gezählt. Stichtag für die Zuordnung als Kleinst- oder Kleinunternehmen ist der erste Tag des Lehrverhältnisses gemäß dem neu abgeschlossenen Lehrvertrag der zu fördernden Lehrstelle.
  • Ausgezahlt wird der zusätzliche Bonus nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit.

Antragstellung:

  • Ein Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Auf Grundlage dieses Antrages werden alle in Frage kommenden Lehrverträge seitens der Lehrlingsstellen überprüft und der Bonus jeweils überwiesen.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit – bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1. Juli 2020 endeten, beginnt die Frist mit 1. Juli.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (los.wko.at). Alternativ per Email, Fax oder Post. Formulare zum Download finden Sie unter diesem Link.

Stand: 14. August 2020 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

Im Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ ist LBG mit mehr als 100 diplomierten Personalverrechner/innen sowie zertifizierten Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsexpert/innen österreichweit eines der bedeutendsten Beratungsunternehmen für Arbeitgeber/innen. Wir unterstützen Sie gerne in lohnsteuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, Aushilfen, Saisonarbeitskräften, Expatriates und Werkvertragsnehmer/innen im Unternehmensalltag, führen für Sie die laufende Personalverrechnung, bereiten mitarbeiterbezogene betriebswirtschaftliche Auswertungen für Arbeitgeber/innen auf und übernehmen vielfältige Aufgaben im Bereich Human Resources. Machen Sie sich ein Bild von unserem Dienstleistungsangebot Personalverrechnung I Arbeitgeberberatung.

Wir beraten eine große Vielfalt an Branchen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen, davon im Beratungsfeld „Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Personalverrechnung“ eine Vielzahl an Unternehmen zwischen 1 - 50 Mitarbeiter/innen und namhafte österreichische und in Österreich tätige internationale Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber mit jeweils mehreren 100 Mitarbeiter/innen, wobei auch Arbeitgeber mit bis zu 2.000 Arbeitnehmer/innen zu unseren Auftraggebern zählen. Insgesamt führt LBG die monatliche Personalverrechnung für rund 30.000 Mitarbeiter/innen durch.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.