Vous souhaitez passer à la version mobile ?

Tax-News | Business-News

COVID-19 Verordnung des Gesundheitsministers zu Abstand, Maskenpflicht, Gesundheitsvorsorge ab 14.9.2020

Die österreichische Bundesregierung ist durch die neuerlich gestiegenen Corona-Infektionszahlen alarmiert und hat sich für eine Verschärfung der COVID-19-Gesundheitsvorsorgemaßnahmen entschieden. Darin sind insbesondere verpflichtend einzuhaltende Hygiene-, Verhaltens- und Abstandregeln bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten und am Ort der beruflichen Tätigkeit, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften, der Nutzung des Gelegenheitsverkehrs, von Ausflugschiffen, Seil- und Zahnradbahnen, dem Besuch von Bädern, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieben oder auch von Sportstätten, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven und sonstigen Freizeiteinrichtungen enthalten. Auch die Organisation und der Besuch von Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen oder die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit einschließlich betreuter Ferienlager sind geregelt.

Die teilweise neuen Regelungen gelten ab Montag, 14.9.2020. Zwecks besseren Überblicks finden Sie die nunmehr geltenden Regeln zum Download „COVID-19 Verordnung zu Verhaltensmaßnahmen, konsolidierte Fassung vom 14.9.2020“.

Stand: 14. September 2020 | LBG  

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.