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COVID-19 Verordnung des Gesundheitsministers zu Abstand, Maskenpflicht, Gesundheitsvorsorge ab 14.9.2020

Die österreichische Bundesregierung ist durch die neuerlich gestiegenen Corona-Infektionszahlen alarmiert und hat sich für eine Verschärfung der COVID-19-Gesundheitsvorsorgemaßnahmen entschieden. Darin sind insbesondere verpflichtend einzuhaltende Hygiene-, Verhaltens- und Abstandregeln bei der Benützung von Massenbeförderungsmitteln, in Kundenbereichen von Betriebsstätten und am Ort der beruflichen Tätigkeit, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften, der Nutzung des Gelegenheitsverkehrs, von Ausflugschiffen, Seil- und Zahnradbahnen, dem Besuch von Bädern, Gastgewerbe- und Beherbergungsbetrieben oder auch von Sportstätten, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven und sonstigen Freizeiteinrichtungen enthalten. Auch die Organisation und der Besuch von Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen oder die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit einschließlich betreuter Ferienlager sind geregelt.

Die teilweise neuen Regelungen gelten ab Montag, 14.9.2020. Zwecks besseren Überblicks finden Sie die nunmehr geltenden Regeln zum Download „COVID-19 Verordnung zu Verhaltensmaßnahmen, konsolidierte Fassung vom 14.9.2020“.

Stand: 14. September 2020 | LBG  

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